Handwerker Rechnung: Was muss draufstehen? (Österreich 2026)
In Österreich gibt es klare gesetzliche Vorgaben, was auf einer Rechnung stehen muss (§ 11 UStG). Wir zeigen Ihnen, worauf Sie achten müssen — damit Sie weder zu viel zahlen noch Probleme mit dem Finanzamt bekommen.
Die 11 Pflichtangaben auf einer Handwerkerrechnung
Jede Rechnung über 400 € (brutto) muss in Österreich folgende Angaben enthalten:

| Nr. | Pflichtangabe | Erklärung |
|---|---|---|
| 1 | Name und Anschrift des Handwerkers | Vollständiger Firmenname und Geschäftsadresse |
| 2 | Name und Anschrift des Kunden | Ihr Name und Adresse (bei B2B: Firmenname) |
| 3 | Leistungsbeschreibung | Was genau wurde gemacht? Art, Menge, Umfang der Leistung |
| 4 | Leistungsdatum | Wann wurde die Arbeit ausgeführt? (Tag oder Zeitraum) |
| 5 | Rechnungsdatum | Datum der Rechnungsausstellung |
| 6 | Fortlaufende Rechnungsnummer | Eindeutige, fortlaufende Nummer zur Identifikation |
| 7 | Nettobetrag | Rechnungsbetrag ohne Umsatzsteuer |
| 8 | Umsatzsteuersatz | In der Regel 20 % für Handwerkerleistungen |
| 9 | Umsatzsteuerbetrag | Explizit ausgewiesener MwSt.-Betrag in Euro |
| 10 | Bruttobetrag | Gesamtsumme inkl. Umsatzsteuer |
| 11 | UID-Nummer des Handwerkers | Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Format: ATU12345678) |
Praxis-Tipp: Die UID-Nummer können Sie jederzeit online beim BMF (Bundesministerium für Finanzen) überprüfen.
Sonderfall: Kleinbetragsrechnung (bis 400 €)
Für Rechnungen bis 400 € brutto gelten vereinfachte Regeln. Folgende Angaben reichen aus:
- Name und Anschrift des Handwerkers
- Leistungsbeschreibung (Menge und Art)
- Bruttobetrag (inkl. USt.)
- Steuersatz (z. B. „inkl. 20 % USt.”)
- Rechnungsdatum
Wichtig: Auch bei Kleinbetragsrechnungen muss die Umsatzsteuer erkennbar sein — entweder als separater Betrag oder als Hinweis „inkl. 20 % USt.” Fehlt dieser Hinweis, können Sie die Rechnung nicht steuerlich geltend machen.
Sonderfall: Kleinunternehmer-Rechnung
Viele kleine Handwerksbetriebe sind Kleinunternehmer (Jahresumsatz unter 35.000 € netto). Deren Rechnungen sehen anders aus:
- Keine Umsatzsteuer wird ausgewiesen
- Stattdessen: Vermerk „Umsatzsteuerbefreit gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG”
- Keine UID-Nummer erforderlich
- Alle anderen Pflichtangaben gelten trotzdem
Für Sie als Kunde bedeutet das: Sie zahlen keinen Aufschlag von 20 %, können aber auch keinen Vorsteuerabzug geltend machen. Das ist nur für Privatkunden relevant — für diese ist es sogar günstiger.
Arbeitszeit vs. Material — was muss getrennt werden?
Eine gute Handwerkerrechnung schlüsselt Arbeitszeit und Material separat auf:
| Position | Beschreibung | Beispiel |
|---|---|---|
| Arbeitsstunden | Anzahl der Stunden × Stundensatz | 3 Std. × 75 €/h = 225,00 € |
| Fahrtkosten | An-/Abfahrt (Pauschale oder km-Satz) | Anfahrt pauschal: 45,00 € |
| Material | Einzelaufstellung der verwendeten Materialien | 2× FI-Schutzschalter: 89,00 € |
| Entsorgung | Ggf. Entsorgung von Altmaterial | Entsorgung pauschal: 30,00 € |
| Netto gesamt | 389,00 € | |
| + 20 % USt. | 77,80 € | |
| Brutto gesamt | 466,80 € |
Detaillierte Stundensätze für verschiedene Gewerke finden Sie in unserem Handwerker-Kosten-Ratgeber 2026.
Was tun bei fehlerhafter oder unvollständiger Rechnung?

Fehlt eine Pflichtangabe, haben Sie das Recht auf eine korrekte Rechnung. So gehen Sie vor:
- Rechnung prüfen — Gleichen Sie alle 11 Pflichtangaben ab (siehe Tabelle oben)
- Handwerker kontaktieren — Bitten Sie schriftlich (E-Mail) um eine korrigierte Rechnung. Die meisten Betriebe liefern diese innerhalb weniger Tage nach.
- Frist setzen — Laut § 11 Abs. 6 UStG hat der Rechnungsaussteller die Pflicht, eine ordnungsgemäße Rechnung auszustellen. Setzen Sie eine angemessene Frist (z. B. 14 Tage).
- Zahlung zurückhalten? — Sie dürfen den Umsatzsteuer-Anteil bis zur Vorlage einer korrekten Rechnung einbehalten. Den Nettobetrag sollten Sie trotzdem fristgerecht bezahlen, um nicht in Verzug zu geraten.
Wichtig für Unternehmer: Ohne korrekte Rechnung ist kein Vorsteuerabzug möglich. Das Finanzamt erkennt fehlerhafte Rechnungen bei Betriebsprüfungen nicht an.
Handwerkerrechnung steuerlich absetzen
Für Privatpersonen: Handwerkerbonus
In Österreich gibt es den Handwerkerbonus — eine Förderung für Handwerkerleistungen im privaten Haushalt:
- Förderhöhe: Bis zu 2.000 € pro Jahr (2025/2026)
- Was wird gefördert: Arbeitskosten (nicht Materialkosten) für Renovierung, Erhaltung und Modernisierung
- Voraussetzung: Ordnungsgemäße Rechnung + Zahlung per Überweisung (nicht bar!)
- Antrag: Online über den aws (Austria Wirtschaftsservice)
Darum ist die Trennung von Arbeitszeit und Material auf der Rechnung so wichtig: Nur die Arbeitskosten (inkl. Fahrtkosten) sind förderfähig, nicht das Material.
Für Unternehmer: Vorsteuerabzug
Wenn Sie als Unternehmer einen Handwerker für Ihr Geschäftslokal, Büro oder Ihre Betriebsstätte beauftragen, können Sie die Vorsteuer (20 % USt.) beim Finanzamt zurückholen. Voraussetzung: eine korrekte Rechnung mit allen 11 Pflichtangaben.
Barzahlung vs. Überweisung
Grundsätzlich dürfen Handwerkerrechnungen bar bezahlt werden. Aber Achtung:
- Für den Handwerkerbonus ist Barzahlung nicht zulässig — nur Überweisung
- Bei Beträgen über 500 € empfiehlt die Arbeiterkammer ausdrücklich Überweisung als Zahlungsnachweis
- Bei Barzahlung: Lassen Sie sich immer eine Quittung ausstellen
- Schwarzarbeit vermeiden: Wer ohne Rechnung zahlt, hat keinerlei Gewährleistungsansprüche und macht sich ggf. strafbar
Checkliste: Handwerkerrechnung prüfen
Verwenden Sie diese Checkliste, bevor Sie eine Handwerkerrechnung bezahlen:
- ☑ Firmenname und Adresse des Handwerkers vollständig?
- ☑ Ihr Name und Adresse korrekt?
- ☑ Leistungen detailliert beschrieben (nicht nur „diverse Arbeiten”)?
- ☑ Datum der Leistungserbringung angegeben?
- ☑ Rechnungsdatum vorhanden?
- ☑ Fortlaufende Rechnungsnummer?
- ☑ Netto, USt. und Brutto einzeln ausgewiesen?
- ☑ UID-Nummer vorhanden (bei Rechnungen über 400 €)?
- ☑ Arbeitszeit und Material getrennt aufgelistet?
- ☑ Stundensatz und Stundenanzahl nachvollziehbar?
- ☑ Stimmt der Betrag mit dem Kostenvoranschlag überein?
- ☑ Zahlungsziel / Fälligkeitsdatum angegeben?
Aufbewahrungspflicht: Wie lange muss ich Rechnungen aufheben?
| Wer | Aufbewahrungsfrist | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Privatpersonen | Empfehlung: mindestens 3 Jahre (Gewährleistung) bzw. 30 Jahre (Schadenersatz) | ABGB |
| Unternehmer | 7 Jahre (Steuerrecht) | § 132 BAO |
| Immobilien-Rechnungen | 22 Jahre (für Vorsteuerberichtigung bei Grundstücken) | § 12 Abs. 10 UStG |
Tipp: Scannen Sie Rechnungen digital ein — Thermobelege verblassen oft schon nach wenigen Monaten.
Häufige Fehler auf Handwerkerrechnungen
- „Diverse Arbeiten” statt konkreter Leistungsbeschreibung — nicht akzeptieren!
- Fehlendes Leistungsdatum — ohne Datum ist die Rechnung steuerlich wertlos
- USt. nicht separat ausgewiesen — kein Vorsteuerabzug möglich
- Keine UID-Nummer — Pflicht bei Rechnungen über 400 € brutto
- Materialkosten nicht aufgeschlüsselt — Sie können nicht nachvollziehen, ob der Aufschlag angemessen ist
- Rechnung weicht vom Kostenvoranschlag ab — mehr als 15 % Überschreitung muss der Handwerker vorab ankündigen
Kostenvoranschlag vs. Rechnung — der wichtige Unterschied
Ein Kostenvoranschlag ist nicht die Rechnung. Er ist eine Schätzung der voraussichtlichen Kosten. In Österreich gilt:
- Unverbindlicher KV: Darf bis zu 15 % überschritten werden, ohne dass Sie vorab informiert werden müssen
- Verbindlicher KV: Der Endpreis darf den KV nicht überschreiten (selten in der Praxis)
- Bei Überschreitung über 15 %: Der Handwerker muss Sie sofort informieren — Sie können dann vom Vertrag zurücktreten (§ 1170a ABGB)
Mehr dazu in unserem Ratgeber Handwerker finden: 7 Tipps um den richtigen Betrieb zu wählen.
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