Treppenhausreinigung im Herbst: Pflichten und Kosten in AT, DE und CH
Mitte Oktober liegt das erste Laub im Eingang, Rollsplit wird aus den Schuhen bis auf das Podest getragen, und der Handlauf ist morgens klamm. Ab diesem Zeitpunkt zeigt sich, ob die Reinigung im Stiegenhaus funktioniert. Häufig ist aber gar nicht geklärt, wer dafür zuständig ist: die Hausverwaltung, ein Hausmeisterbetrieb, die Mieter im Turnus oder niemand.
Wer reinigt das Stiegenhaus?
Verantwortlich ist zuerst der Eigentümer beziehungsweise die Verwaltung. Sie müssen dafür sorgen, dass gemeinsam genutzte Flächen sicher benutzbar bleiben. Wer die Arbeit tatsächlich ausführt, ist in Österreich, Deutschland und der Schweiz unterschiedlich geregelt.
In Österreich fasst das Mietrechtsgesetz die Aufgabe als Hausbetreuung zusammen. § 23 MRG beschreibt sie als Reinhaltung und Wartung jener Räume, die allen oder mehreren Hausbewohnern zur Verfügung stehen, einschließlich der Gehsteige und der Schneeräumung. Die Kosten dafür zählen nach § 21 Abs. 1 Z 8 MRG zu den Betriebskosten und werden über die Abrechnung anteilig auf die Mieter verteilt.
In Deutschland gibt es keine öffentlich-rechtliche Pflicht, das Haus in festen Intervallen zu reinigen. Die Pflicht entsteht über den Mietvertrag oder die Hausordnung. Die Kehrwoche ist eine baden-württembergische Tradition: Die kommunal verordnete wöchentliche Reinigungspflicht wurde in Stuttgart 1988 abgeschafft, verbindlich ist heute, was Hausordnung und Mietvertrag vorsehen. Die Verantwortung für die Verkehrssicherheit bleibt beim Eigentümer, auch wenn er die Ausführung an Mieter oder einen Dienstleister überträgt.
In der Schweiz muss der Vermieter die Mietsache in gebrauchsfähigem Zustand erhalten. Die Reinigung der Gemeinschaftsflächen übernimmt entweder ein Abwart — so heißt der Hauswart in der Deutschschweiz — oder eine Reinigungsfirma. Umlagefähig sind diese Kosten nur, wenn sie im Mietvertrag ausdrücklich genannt sind; nach Angaben des Mieterinnen- und Mieterverbands Schweiz dürfen ausschließlich im Vertrag erwähnte Nebenkosten verrechnet werden.
Umgangssprachlich wird zwischen kleiner und großer Kehrwoche unterschieden: Die kleine Kehrwoche betrifft Treppenabsatz und Flur auf einem Stockwerk, die große die übrigen Gemeinschaftsflächen wie Waschküche oder Kellerzugang. Für die Beauftragung ist die Unterscheidung nützlich, weil sie zeigt, wie weit der Leistungsumfang reichen soll.
Was der Gebäudereiniger übernimmt und was im Herbst dazukommt
Eine übliche Unterhaltsreinigung umfasst Kehren und Nasswischen der Stufen, Podeste und Flure, das Abwischen von Handläufen und Geländern sowie den Eingangsbereich mit Fußmatten und Briefkastenanlage. Fenster im Treppenhaus, Aufzugkabine, Kellerflure und Leuchten sind dagegen meist Zusatzleistungen, die separat kalkuliert werden; was eine Fensterreinigung durch den Gebäudereiniger kostet, steht im eigenen Beitrag dazu.
Beim Intervall gilt die wöchentliche Reinigung als Standard. In kleinen Häusern mit wenigen Parteien reicht oft ein 14-tägiger Turnus. Ein längerer Turnus senkt die Kosten spürbar, weil weniger Arbeitsgänge anfallen — der Stundenansatz bleibt dabei gleich.
Zwischen Oktober und Dezember kommen drei Dinge zusammen: Laub wird in den Eingang getragen, Streugut bleibt auf den Stufen liegen, und nasse Schuhe hinterlassen Schlieren auf Fliesen und Naturstein. Praktisch bedeutet das mehr Nasswischen, häufigere Kontrollen des Eingangsbereichs und eine Schmutzschleuse aus ausreichend großen Matten, die den Eintrag schon vor der ersten Stufe abfängt.
Streugut ist zusätzlich ein Sicherheitsthema: Rollsplit auf einer Steintreppe liegt wie Kugellager auf dem Belag. Ein häufigerer Turnus in der nassen Jahreszeit ist meist günstiger als die Folgen eines Sturzes. Die Räum- und Streupflicht vor dem Haus ist dagegen ein eigener Vertrag und nicht automatisch Teil der Treppenhausreinigung; Details dazu stehen im Beitrag zum Winterdienst-Vertrag. Wer Laub und Splitt schon außen reduzieren will, findet Hinweise in der Laubreinigung auf dem Grundstück.
Häufige Fehler beim Beauftragen
Der häufigste Fehler ist ein zu ungenauer Auftrag. Im Angebot steht dann „Treppenhausreinigung wöchentlich“, ohne dass klar ist, ob Handläufe, Fenster, Aufzug oder Kellerflure enthalten sind. Spätestens im Streitfall fehlt die Grundlage.
Ebenso problematisch ist ein nur mündlich vereinbarter Turnus. Halten Sie schriftlich fest, wie oft gereinigt wird und welche Ausnahmen für Herbst und Winter gelten. Ein Reinigungsplan mit Wochentagen und ein kurzes Protokoll helfen, wenn Mängel oder Schäden strittig werden.
Klären sollten Sie außerdem die Haftung: Fragen Sie nach der Betriebshaftpflichtversicherung des Betriebs und halten Sie fest, wer bei Schäden an Boden, Handlauf oder Türe eintritt. Geregelt gehört auch der Zugang zu Keller, Dachboden und Technikräumen, inklusive Schlüsselübergabe.
So gehen Sie vor
- Nehmen Sie Fläche und Etagen auf: Stufen, Podeste, Flure, Eingangsbereich.
- Schreiben Sie ein Leistungsverzeichnis: welche Flächen, wie oft, mit welchen Arbeiten.
- Holen Sie zwei bis drei Angebote auf derselben Grundlage ein.
- Vereinbaren Sie eine Herbst- und Winterregelung für Laub, Streugut und Nässe.
- Legen Sie Ansprechpartner, Zugang und Dokumentation schriftlich fest.
- Prüfen Sie als Mieter, ob die Kosten im Mietvertrag als Nebenkosten genannt sind.
Was die Treppenhausreinigung kostet
Für Deutschland und die Schweiz liegen Marktauswertungen mit Spannen vor. Für Österreich gibt es keine vergleichbare öffentliche Preisstatistik, weil dort über Hausbetreuungsverträge und Betriebskosten abgerechnet wird.
| Land | Bezugsgröße | Richtwert (Stand 2026) | Quelle |
|---|---|---|---|
| DE | pro Etage und Monat, wöchentliche Reinigung | 25 bis 80 € netto | CleanCalc, Preisübersicht 2026 |
| DE | pro Quadratmeter und Reinigungsgang | 2,50 bis 5,00 € netto | CleanCalc, Preisübersicht 2026 |
| DE | Monatspauschale 3-Etagen-Haus | 100 bis 200 € netto | CleanCalc, Preisübersicht 2026 |
| CH | pro Einsatz, 3 bis 4 Parteien | 80 bis 140 CHF | SwissOfferten, Marktauswertung 2026 |
| CH | pro Mietpartei und Monat | 35 bis 140 CHF | SwissOfferten, Marktauswertung 2026 |
Die Spannen sind Richtwerte, keine Fixpreise. Fläche, Etagenzahl, Bodenbelag, Frequenz und Zusatzleistungen verschieben den Preis deutlich; laut CleanCalc spart ein 14-tägiger Turnus rund 40 Prozent gegenüber der wöchentlichen Reinigung. In der Schweiz kommen Zusatzarbeiten hinzu: Für die Fensterreinigung im Treppenhaus nennt die Marktauswertung 50 bis 150 CHF pro Einsatz, für die Liftkabine 30 bis 60 CHF.
Nach unten begrenzt wird die Kalkulation in Deutschland durch die Branchenmindestlöhne. Sie liegen seit 1. Jänner 2026 laut Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks bei 15 Euro in der Lohngruppe 1 (Unterhaltsreinigung) und 18,40 Euro in Lohngruppe 6 (Glas- und Fassadenreinigung); allgemeinverbindlich gelten sie seit Februar 2025. Ein Angebot, das deutlich darunter liegt, geht in der Praxis meist zulasten der Zeit, die tatsächlich geputzt wird.
In Österreich sind die Entgelte im Kollektivvertrag für Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung geregelt, der laut Wirtschaftskammer Österreich seit 1. Jänner 2026 gilt und auch Hausbetreuungstätigkeiten umfasst. Der Vertrag hinterlegt Leistungswerte in Quadratmetern je Stunde, weshalb Angebote meist über Aufwand und Fläche kalkuliert und als Monatspauschale ausgewiesen werden. Vergleichen Sie daher zwei bis drei Pauschalen für dieselbe Fläche und denselben Turnus, statt nur den Endbetrag zu betrachten.
Wer zum Novemberbeginn eine Fremdreinigung will, sollte den Auftrag früh fixieren. Viele Betriebe planen ihre Touren für das Winterhalbjahr im Voraus, kurzfristige Termine werden in der kalten Jahreszeit knapper. Betriebe in Ihrer Region finden Sie z. B. über die Suche auf ReparaturProfi.
Dieser Artikel ersetzt keine fachliche Beratung. Im Zweifel den Rat eines konzessionierten Betriebs einholen.
Titelbild: Birgit Böllinger via Pexels.