Anzeige

Sturmschaden am Haus: Was tun und wer hilft?

Ein heftiger Sturm zieht über die Region, und am nächsten Morgen fehlen Dachziegel, ein Baum liegt im Garten oder Wasser dringt durch beschädigte Fenster. Solche Situationen erfordern rasches, aber überlegtes Handeln. Wer die ersten Schritte richtig setzt und den passenden Fachbetrieb ruft, begrenzt Folgeschäden und erleichtert die Abwicklung mit der Versicherung.

Erste Schritte nach dem Sturm

Bevor Sie auf das Dach steigen oder selbst Hand anlegen, gilt: Sicherheit zuerst. Lose Dachziegel, abgeknickte Äste oder beschädigte Stromleitungen können gefährlich sein.

So gehen Sie vor

  1. Gefahrenbereich absperren: Halten Sie Abstand zu herabgefallenen Teilen und sperren Sie den Bereich weiträumig ab. Betreten Sie das Dach nicht selbst.
  2. Provisorisch sichern: Decken Sie offene Stellen mit einer Plane ab, um weitere Wasserschäden zu verhindern. Diese Notsicherung dürfen Sie auch ohne Rücksprache mit der Versicherung vornehmen.
  3. Schäden dokumentieren: Fotografieren Sie alle beschädigten Stellen, bevor Reparaturen beginnen. Notieren Sie Datum, Uhrzeit und sichtbare Schäden. Diese Unterlagen braucht Ihre Versicherung.
  4. Versicherung informieren: Melden Sie den Schaden unverzüglich. In Deutschland gibt es keine starre Frist, in Österreich sollten Sie spätestens innerhalb einer Woche melden, in der Schweiz gilt eine gesetzliche Frist von zwei Jahren — eine sofortige Meldung ist aber dringend empfohlen (laut Beobachter und kantonalen Gebäudeversicherungen).
  5. Fachbetrieb beauftragen: Erst nach der Schadensmeldung sollten Sie größere Reparaturen in Angriff nehmen, sofern keine akute Gefahr besteht.

Wer hilft bei welchem Schaden

Je nach Art des Schadens sind unterschiedliche Gewerke zuständig. Die folgende Übersicht hilft bei der Orientierung.

Anzeige

Dachdecker: Abgedeckte oder verschobene Dachziegel, beschädigte Dachrinnen und Eindeckungen sind das klassische Einsatzgebiet. Dachdecker führen auch Notreparaturen durch und können nach dem Sturm eine fachgerechte Begutachtung vornehmen.

Zimmerer (in der Schweiz: Zimmermann): Wenn der Dachstuhl selbst beschädigt ist — etwa durch umgestürzte Bäume oder schwere Sturmböen — brauchen Sie einen Zimmerer. Dieser beurteilt die Tragfähigkeit und repariert oder ersetzt beschädigte Balken und Sparren.

Spengler / Flaschner / Klempner: Für Blecharbeiten an Dachrinnen, Fallrohren oder Blechverkleidungen ist dieser Fachbetrieb zuständig. In Österreich und der Schweiz spricht man vom Spengler, in Deutschland je nach Region vom Flaschner oder Klempner.

Anzeige

Fensterbauer: Zerbrochene Scheiben, verzogene Rahmen oder beschädigte Rollläden fallen in diesen Bereich. Auch Terrassentüren und Wintergärten können nach einem Sturm betroffen sein.

Baum-Fällservice / Gartenbaubetrieb: Umgestürzte oder angebrochene Bäume sollten von Fachleuten entfernt werden. Insbesondere bei großen Bäumen in der Nähe von Gebäuden oder Stromleitungen ist professionelle Hilfe unverzichtbar.

Elektriker: Wenn der Sturm Außenleitungen, Photovoltaikanlagen oder Blitzableiter beschädigt hat, sollte ein Elektrofachbetrieb die Anlage prüfen, bevor Sie sie wieder in Betrieb nehmen.

Anzeige

Kosten für typische Sturmreparaturen

Die Kosten variieren je nach Schadensumfang, Region und gewähltem Betrieb. Die folgenden Richtwerte beziehen sich auf Deutschland (Stand 2026) und können in Österreich und der Schweiz abweichen.

Schadensart Kostenrahmen Quelle
Kleine Dachreparatur (1–5 Ziegel) 300–800 € pauschal MyHammer Preisradar
Größere Dachreparatur (über 20 m²) 3.000–8.000 € MyHammer Preisradar
Dachziegel erneuern 40–90 € pro m² Handwerksratgeber
Dachdecker-Stundensatz 55–95 € pro Stunde Listando

In Bayern und Baden-Württemberg liegen die Preise laut Branchenerhebungen etwa 15–25 Prozent über dem Bundesdurchschnitt. Für Österreich und die Schweiz empfiehlt sich eine direkte Anfrage bei regionalen Betrieben, da die Preisniveaus und Lohnkosten unterschiedlich sind.

Wichtig: Holen Sie vor größeren Reparaturen mehrere Kostenvoranschläge ein. Die Versicherung erstattet in der Regel die ortsüblichen Kosten — bei deutlich überhöhten Rechnungen kann es zu Kürzungen kommen.

Was die Gebäudeversicherung übernimmt

Die Wohngebäudeversicherung deckt Sturmschäden in der Regel ab, sofern der Sturm mindestens Windstärke 8 erreicht hat. Das entspricht einer Windgeschwindigkeit von etwa 62 km/h oder mehr (laut Bund der Versicherten und Allianz). Liegt die Windstärke darunter, handelt es sich versicherungstechnisch nicht um einen Sturm — auch wenn Schäden entstanden sind.

Was versichert ist

  • Unmittelbare Schäden am Gebäude durch Sturm (abgedeckte Dächer, beschädigte Fassaden, eingedrückte Fenster)
  • Folgeschäden, etwa Wasserschäden durch eindringenden Regen nach einem Dachschaden
  • Kosten für Notreparaturen und Aufräumarbeiten
  • Beschädigte fest verbaute Gebäudeteile wie Markisen oder Carports

Was nicht versichert ist

  • Schäden an beweglichem Hausrat (hierfür ist die Hausratversicherung zuständig)
  • Schäden durch Überschwemmung oder Rückstau (erfordert eine separate Elementarschadenversicherung)
  • Schäden, die auf mangelnde Instandhaltung zurückzuführen sind

So melden Sie den Schaden richtig

  • Dokumentieren Sie alle Schäden mit Fotos und notieren Sie das Datum.
  • Listen Sie beschädigte Gebäudeteile auf.
  • Bewahren Sie Rechnungen für Notreparaturen und Sicherungsmaßnahmen auf.
  • Beginnen Sie größere Reparaturen erst nach Rücksprache mit der Versicherung.

In Deutschland akzeptieren die meisten Versicherer eine formlose Meldung per E-Mail oder Telefon. In Österreich und der Schweiz bieten viele Gebäudeversicherungen Online-Formulare oder Apps für die Schadenmeldung an.

Den richtigen Betrieb finden

Nach einem Sturm sind Handwerksbetriebe oft stark ausgelastet. Trotzdem lohnt es sich, nicht den erstbesten Anbieter zu nehmen, sondern auf einen eingetragenen Fachbetrieb zu setzen. Achten Sie auf:

  • Einen gültigen Gewerbeschein (AT), eine Eintragung in die Handwerksrolle (DE) oder eine entsprechende Bewilligung (CH)
  • Erfahrung mit Sturmschäden und Versicherungsabwicklung
  • Einen schriftlichen Kostenvoranschlag vor Arbeitsbeginn

Betriebe in Ihrer Region finden Sie z. B. über die Suche auf ReparaturProfi oder über die Innungsverzeichnisse der jeweiligen Handwerkskammern.

Dieser Artikel ersetzt keine fachliche Beratung. Im Zweifel den Rat eines konzessionierten Betriebs einholen.

Titelbild: GOWTHAM AGM via Pexels.

Anzeige

Kommentar hinzufügen

Anzeige