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Wann muss der Schornsteinfeger kommen? Pflichten und Kosten

Wer mit Holz, Pellets, Gas oder Öl heizt, ist in Deutschland, Österreich und der Schweiz gesetzlich verpflichtet, den Schornstein regelmäßig kehren und prüfen zu lassen. Die genauen Intervalle, Zuständigkeiten und Kosten unterscheiden sich jedoch von Land zu Land — und teils auch innerhalb eines Landes.

Gesetzliche Pflichten: Wann und wie oft muss gekehrt werden?

Die Kehrpflicht dient dem Brandschutz und der Betriebssicherheit von Feuerstätten. Wie oft ein Schornsteinfeger (DE), Rauchfangkehrer (AT) oder Kaminfeger (CH) kommen muss, hängt vor allem von der Art des Brennstoffs ab.

Brennstoff Deutschland Österreich Schweiz
Öl / Gas 1× jährlich 1–2× jährlich (je nach Bundesland) kantonal geregelt
Holz / Pellets bis zu 4× jährlich 2–4× jährlich (je nach Bundesland) kantonal geregelt
Kaminofen (gelegentliche Nutzung) 1× jährlich 1–2× jährlich kantonal geregelt

In Deutschland legt die Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) die Mindestintervalle fest. Für Öl- und Gasheizungen ist in der Regel eine jährliche Kehrung vorgesehen, Festbrennstoffanlagen wie Holz- oder Pelletheizungen werden bis zu viermal pro Jahr gekehrt. Zusätzlich schreibt die Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) eine Abgasmessung alle zwei Jahre vor.

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In Österreich regeln die Feuerpolizeigesetze und Kehrverordnungen der einzelnen Bundesländer die Pflichten. Die Intervalle sind je nach Brennstoff ähnlich wie in Deutschland, variieren aber im Detail. In allen Bundesländern ist mindestens eine jährliche Feuerstättenüberprüfung vorgeschrieben, bei der die gesamte Heizanlage auf brandschutztechnische Mängel kontrolliert wird.

In der Schweiz liegt die Zuständigkeit bei den Kantonen. Die Kehrfristen werden entweder durch die kantonale Gebäudeversicherung oder die Umweltbehörde festgelegt. Grundsätzlich gilt auch hier: Heizanlagen müssen in einem vorgeschriebenen Rhythmus geprüft und gereinigt werden.

Regionale Unterschiede: Monopol, freier Markt oder Mischsystem

Die Organisation des Schornsteinfegerhandwerks unterscheidet sich grundlegend zwischen den drei Ländern.

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Deutschland hat seit 2013 ein Mischsystem. Für Standardarbeiten wie Kehren, Messen und Prüfen können Sie jeden zertifizierten Schornsteinfeger frei wählen. Nur die hoheitlichen Aufgaben — die Feuerstättenschau (alle 3,5 Jahre im Durchschnitt, genauer: zweimal innerhalb von sieben Jahren) und die Abnahme neuer Feuerstätten — sind dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger vorbehalten. Die Ergebnisse werden im Feuerstättenbescheid dokumentiert, der die Termine für die kommenden Jahre verbindlich festlegt.

In Österreich ist der Markt weitgehend liberalisiert, die Tarife werden jedoch durch landesweite Verordnungen als Höchstpreise gedeckelt. Die Gewerbeordnung (§§ 120–125) regelt das Berufsrecht auf Bundesebene, während jedes Bundesland eigene Tarifverordnungen erlässt. Sie können also zwischen verschiedenen konzessionierten Rauchfangkehrern wählen, die Rechnung darf aber den behördlich festgelegten Höchsttarif nicht überschreiten.

Die Schweiz zeigt ein kantonal unterschiedliches Bild. Fünfzehn Kantone — darunter Zürich, Bern, Aargau, Luzern und Basel — haben das Kaminfegergewerbe liberalisiert oder teilweise geöffnet. In diesen Kantonen verhandeln Sie den Preis direkt mit dem Kaminfeger. In anderen Kantonen besteht weiterhin ein Gebietsmonopol, und die Tarife werden durch die kantonalen Behörden festgelegt.

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Was kostet eine Kehrung oder Feuerstättenschau?

Die Kosten hängen von Heizungsart, Anzahl der Feuerstätten und regionalem Preisniveau ab. Die folgenden Richtwerte beziehen sich auf das Jahr 2026.

Leistung Deutschland Österreich Schweiz
Einzelne Kehrung 30–60 € 35–50 €/Std. (Höchsttarife) CHF 80–200
Abgasmessung 40–90 € im Kehrtarif enthalten oder separat CHF 80–150
Feuerstättenschau / Jahresüberprüfung 100–150 € im Objekttarif enthalten kantonal unterschiedlich
Jährliche Gesamtkosten (Einfamilienhaus mit Öl-/Gasheizung) 80–150 € variiert nach Bundesland CHF 115–250
Jährliche Gesamtkosten (mit Kaminofen) 100–200 € variiert nach Bundesland CHF 150–400

In Deutschland setzen sich die Gebühren für hoheitliche Aufgaben aus Arbeitswerten zusammen, die in der Kehr- und Überprüfungsordnung festgelegt sind. Der Geldwert eines Arbeitswertes liegt derzeit bei rund 1,10 bis 1,20 €. Für freie Handwerksleistungen können Betriebe eigene Preise kalkulieren.

In Österreich besteht die Rechnung typischerweise aus einem Objekttarif (deckt Anfahrt, Verwaltung und Bereitschaft) und den Kehrtarifen für die einzelnen Termine. Für die genauen Tarife in Ihrem Bundesland gibt es auf den Websites der jeweiligen Rauchfangkehrer-Innungen Tarifrechner.

In der Schweiz schwanken die Preise je nach Kanton und Wettbewerbssituation. Im Kanton Zürich etwa liegen die Pauschalen für ein Einfamilienhaus laut Handwerkerportalen zwischen CHF 115 und 402, wobei der Durchschnitt bei etwa CHF 230 liegt.

So bereiten Sie den Termin vor

  1. Zugang sicherstellen: Sorgen Sie dafür, dass der Schornsteinfeger oder Rauchfangkehrer alle Feuerstätten, Reinigungsöffnungen und den Dachausstieg (falls vorhanden) erreichen kann.
  2. Heizung vorher einschalten: Bei einer Abgasmessung muss die Anlage in Betrieb sein. Schalten Sie die Heizung etwa 30 Minuten vor dem Termin ein.
  3. Dokumente bereithalten: In Deutschland erhalten Sie einen Feuerstättenbescheid mit den vorgeschriebenen Terminen. Halten Sie diesen bereit, um offene Posten zu klären.
  4. Mängel melden: Wenn Ihnen Auffälligkeiten aufgefallen sind — etwa Rußgeruch, Zugprobleme oder ungewöhnliche Geräusche —, teilen Sie dies dem Fachbetrieb mit.
  5. Rechnung prüfen: In Österreich und in deutschen Bundesländern mit Gebührenordnung können Sie die Rechnung anhand der offiziellen Tariflisten kontrollieren.

Fristen nicht verpassen

Wer die Kehr- und Prüfpflichten versäumt, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch den Versicherungsschutz im Brandfall. In Deutschland kann der Bezirksschornsteinfeger bei versäumten Terminen eine Ersatzkehrung auf Kosten des Eigentümers anordnen. Planen Sie die Termine daher rechtzeitig — idealerweise vor Beginn der Heizsaison.

Betriebe in Ihrer Region finden Sie etwa über die Suche auf ReparaturProfi.

Dieser Artikel ersetzt keine fachliche Beratung. Im Zweifel den Rat eines konzessionierten Betriebs einholen.

Titelbild: Ahmet Yüksek ✪ via Pexels.

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