Maulwurf oder Wühlmaus im Garten: Wer hilft und was ist erlaubt?
Frische Erdhügel auf dem Rasen sorgen bei Gartenbesitzern regelmäßig für Ärger. Doch bevor Sie zur Falle greifen oder Gift auslegen, sollten Sie zwei Dinge klären: Welches Tier verursacht die Schäden — und was ist überhaupt erlaubt? Die Antworten unterscheiden sich je nach Land erheblich.
Maulwurf oder Wühlmaus? Unterschiede erkennen
Maulwürfe und Wühlmäuse hinterlassen beide Erdhügel, doch ihre Lebensweise unterscheidet sich grundlegend. Der Maulwurf (Talpa europaea) ist ein Insektenfresser: Er ernährt sich von Engerlingen, Schnecken und Regenwürmern, verschont aber Ihre Pflanzen. Wühlmäuse hingegen sind Pflanzenfresser und richten an Wurzeln, Knollen und Rinde erhebliche Schäden an.
So unterscheiden Sie die Übeltäter:
- Maulwurfshügel sind hoch, kegelförmig und in der Mitte aufgewölbt. Der Eingang liegt senkrecht unter dem Hügel. Die Erde ist fein und gleichmäßig.
- Wühlmaushügel sind flacher und länglich, die Erde oft mit Pflanzenresten durchsetzt. Der Eingang liegt seitlich versetzt.
- Verwühlprobe: Stechen Sie mit einem Stock in einen Gang. Wird das Loch innerhalb weniger Stunden wieder verschlossen, handelt es sich meist um eine Wühlmaus. Maulwürfe reagieren langsamer oder gar nicht.
Eine sichere Bestimmung ist wichtig, denn sie entscheidet darüber, welche Maßnahmen Sie ergreifen dürfen.
Artenschutz: Was in Österreich, Deutschland und der Schweiz gilt
Der rechtliche Status des Maulwurfs unterscheidet sich in den drei Ländern erheblich. Wer ohne Kenntnis der Vorschriften handelt, riskiert empfindliche Strafen.
| Land | Maulwurf | Wühlmaus |
|---|---|---|
| Deutschland | Besonders geschützt (§ 44 BNatSchG, BArtSchV). Fangen, Verletzen, Töten verboten. Bußgelder bis 65.000 €. | Nicht geschützt. Bekämpfung erlaubt, aber ohne unnötige Schmerzen. |
| Österreich | Geschützt durch Tierschutzgesetz und Landesnaturschutzgesetze. Töten und Jagen verboten. | Nicht geschützt. Fallen und Köder erlaubt. |
| Schweiz | Nicht geschützt. Bekämpfung mit allen Mitteln erlaubt (Tierschutzgesetz verbietet nur unnötige Quälerei). | Nicht geschützt. Bekämpfung uneingeschränkt erlaubt. |
Deutschland: Der Europäische Maulwurf steht seit 1988 unter dem Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes. Laut § 44 BNatSchG ist es verboten, besonders geschützte Arten zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Auch die Fortpflanzungs- und Ruhestätten dürfen nicht beschädigt werden. Die Bußgelder variieren je nach Bundesland und können bei bis zu 65.000 Euro liegen (Quelle: Bußgeldkatalog.org, 2026).
Österreich: Das Tierschutzgesetz verbietet das Töten von Tieren ohne vernünftigen Grund sowie das Zufügen von Schmerzen und Leiden. Die neun Bundesländer haben zusätzlich eigene Naturschutzgesetze, die den Maulwurf schützen können. § 181f des Strafgesetzbuches sieht bei vorsätzlicher Schädigung geschützter Tierarten Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren vor — allerdings nur, wenn eine erhebliche Anzahl von Tieren betroffen ist (Quelle: Naturschutzbund Österreich).
Schweiz: Der Maulwurf ist in der Schweiz nicht unter Artenschutz gestellt. Das Tierschutzgesetz verbietet zwar das Zufügen von Schmerzen und Leiden, eine Bekämpfung des Maulwurfs ist jedoch grundsätzlich erlaubt (Quelle: Naturschutz.ch).
Vergrämung und Bekämpfung — was erlaubt ist
Angesichts der unterschiedlichen Schutzbestimmungen ergeben sich verschiedene Handlungsoptionen.
Maulwurf: Nur Vergrämung erlaubt (DE, AT)
In Deutschland und Österreich dürfen Sie den Maulwurf ausschließlich vergrämen, also ohne Schaden vertreiben. Gängige Methoden sind:
- Geruchsstoffe: Buttermilch, stark riechende Pflanzen (Kaiserkrone, Knoblauch) oder spezielle Vergrämungsmittel auf Lavandinöl-Basis.
- Vibration und Schall: Batteriebetriebene Ultraschall- oder Vibrationsstäbe, die in die Erde gesteckt werden. Die Wirksamkeit ist wissenschaftlich umstritten.
- Lebensraum unattraktiv machen: Regelmäßiges Mähen, Verdichten des Bodens, Anlegen von Kiesbarrieren.
Verboten sind in DE und AT: Fallen (auch Lebendfallen ohne Genehmigung), Gift, Begasung, Ausgraben der Bauten.
Wühlmaus: Bekämpfung erlaubt (DACH)
Wühlmäuse sind in allen drei Ländern nicht geschützt. Sie dürfen:
- Fallen einsetzen: Schlagfallen und Drahtfallen sind gängig. Lebendfallen erfordern mehrfache tägliche Kontrolle.
- Rodentizide verwenden: Giftköder (Zinkphosphid, Chlorphacinon) sind im Fachhandel erhältlich. Vorsicht bei Haustieren und Kindern.
- Begasung: In der Schweiz verbreitet, etwa mit Kohlenmonoxid-Gemischen. In Deutschland und Österreich an Genehmigungen geknüpft.
Das Tierschutzgesetz gilt jedoch auch bei nicht geschützten Arten: Unnötige Schmerzen sind zu vermeiden. Stromfallen oder unpräzise Methoden, die zu längerem Leiden führen, sind daher problematisch.
So gehen Sie vor
- Identifizieren: Prüfen Sie anhand von Hügelform und Verwühlprobe, ob es sich um Maulwurf oder Wühlmaus handelt.
- Schadensausmaß einschätzen: Einzelne Hügel im Rasen sind meist ein optisches Problem. Fraßschäden an Obstbäumen oder Gemüse deuten auf Wühlmausbefall hin.
- Bei Maulwurf: Vergrämungsmethoden testen. Oft wandert das Tier von selbst weiter, wenn die Nahrungsquelle versiegt.
- Bei Wühlmaus: Fallen aufstellen oder Köder auslegen. Bei starkem Befall einen Schädlingsbekämpfer hinzuziehen.
- Dokumentieren: Halten Sie bei größeren Schäden Fotos fest — relevant für Versicherungsfragen oder behördliche Ausnahmegenehmigungen.
Wann sich ein Schädlingsbekämpfer lohnt und was es kostet
Ein professioneller Schädlingsbekämpfer ist sinnvoll, wenn der Befall großflächig ist, eigene Maßnahmen erfolglos bleiben oder Sie unsicher über die rechtliche Lage sind. Fachbetriebe kennen die regionalen Vorschriften und setzen geeignete Methoden ein.
Für eine professionelle Wühlmausbekämpfung können Sie laut Branchenangaben mit folgenden Kosten rechnen (Stand 2025/2026, Österreich):
| Leistung | Preis (netto) | Preis (brutto, inkl. 20 % MwSt.) |
|---|---|---|
| Erstbegehung und Beurteilung | ab 200 € | ab 240 € |
| Behandlung mit Phosphorverbindung | ab 350 € | ab 420 € |
| Begasung | ab 400 € | ab 480 € |
| Anfahrtskosten | ab 100 € | ab 120 € |
In Deutschland liegen die Stundensätze für Schädlingsbekämpfung laut Branchenportalen bei etwa 100 bis 150 Euro. Für kleinere Einsätze beginnen die Gesamtkosten bei rund 100 bis 150 Euro, bei komplexeren Behandlungen oder Mehrfacheinsätzen sind 500 Euro und mehr möglich (Quelle: Farmers' Cat Schädlingsbekämpfung, 2025).
Für die reine Maulwurf-Vergrämung bieten manche Betriebe Beratung und Installation von Vergrämungsgeräten an. Die Kosten variieren je nach Gartengröße und Aufwand.
Betriebe in Ihrer Region finden Sie zum Beispiel über die Suche auf ReparaturProfi.
Dieser Artikel ersetzt keine fachliche Beratung. Im Zweifel den Rat eines konzessionierten Betriebs einholen.
Titelbild: Christina & Peter via Pexels.