Legionellenprüfung: Kosten, Pflicht und Ablauf im Mehrfamilienhaus

Legionellen sind Bakterien, die sich in warmem Wasser zwischen 25 und 45 °C vermehren. Werden sie beim Duschen als feiner Wassernebel eingeatmet, können sie eine schwere Lungenentzündung auslösen. Besonders gefährdet sind ältere Menschen und Personen mit geschwächtem Immunsystem. In Mehrfamilienhäusern mit zentraler Warmwasserbereitung ist das Risiko höher als in Einfamilienhäusern, weil das Wasser in längeren Leitungswegen stagnieren kann.

Wann die Prüfung Pflicht ist

Die Anforderungen unterscheiden sich in Österreich, Deutschland und der Schweiz erheblich.

Deutschland: Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) schreibt eine Legionellenprüfung alle drei Jahre vor, wenn folgende Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:

  • Das Gebäude hat mindestens drei Wohnungen.
  • Mindestens eine Wohnung ist vermietet.
  • Eine zentrale Trinkwassererwärmung ist vorhanden.
  • Das Speichervolumen beträgt mehr als 400 Liter oder der Leitungsinhalt zwischen Erwärmer und entferntester Entnahmestelle übersteigt drei Liter.

Wird das Warmwasser dezentral erzeugt — etwa durch Durchlauferhitzer in jeder Wohnung — entfällt die Prüfpflicht. Ebenso, wenn alle Wohnungen vom jeweiligen Eigentümer selbst bewohnt werden.

Österreich: Die Trinkwasserverordnung (TWV) und die ÖNORM B 5019 verpflichten Betreiber von Mehrfamilienhäusern und gewerblich genutzten Gebäuden zur regelmäßigen Legionellenprüfung durch akkreditierte Labore. Ein jährliches Prüfintervall gilt als Standard. Die Probenahme durch nicht akkreditierte Personen ist rechtlich nicht zulässig.

Schweiz: Eine gesetzliche Pflicht zur Legionellenprüfung besteht für private Mehrfamilienhäuser derzeit nicht. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit (BLV) empfehlen jedoch eine Überwachung, wenn die Warmwassertemperatur nicht dauerhaft über 60 °C gehalten werden kann. Für Hotels, Alters- und Pflegeheime sowie öffentliche Einrichtungen gelten strengere Empfehlungen nach SIA-Norm 385/1 und SVGW-Richtlinie W3/E3.

Land Pflicht für MFH Intervall Rechtsgrundlage
Deutschland Ja, bei zentraler Warmwasserbereitung alle 3 Jahre TrinkwV
Österreich Ja jährlich empfohlen TWV, ÖNORM B 5019
Schweiz Nein (Empfehlung) nach Bedarf BAG/BLV-Empfehlung, SIA 385/1

Ablauf der Probenahme

Die Probenahme muss von akkreditierten Probenehmern durchgeführt werden. Eigene Proben ohne Zertifizierung sind nicht zulässig und werden von Behörden nicht anerkannt. Der Ablauf folgt einem festen Schema:

  1. Terminvereinbarung: Der Installateur oder ein spezialisierter Dienstleister koordiniert den Termin. Die Bewohner müssen nicht anwesend sein, sofern Zugang zu den Entnahmestellen besteht.

  2. Probenahme: An mindestens drei Stellen werden Wasserproben entnommen — üblicherweise am Austritt des Warmwasserspeichers, an der entferntesten Entnahmestelle (meist oberste Etage) und am Rücklauf einer Zirkulationsleitung, falls vorhanden.

  3. Transport und Analyse: Die Proben werden gekühlt ins Labor transportiert. Die Auswertung dauert in der Regel sieben bis vierzehn Tage, da Legionellen langsam wachsen.

  4. Befund: Das Labor erstellt einen Prüfbericht mit Angabe der Legionellenkonzentration in KBE (koloniebildende Einheiten) pro 100 Milliliter.

Kosten der Legionellenprüfung

Die Gesamtkosten setzen sich aus Probenahme, Laboranalyse und Anfahrt zusammen. Die Preise variieren je nach Anbieter, Anzahl der Entnahmestellen und Region.

Deutschland (Stand 2025/2026):

Posten Kosten
Laboranalyse pro Probe 40–70 €
Mindestprobenanzahl 3 Proben
Anfahrt (je nach Entfernung) 48–103 €
Gesamtkosten (typisch) 200–500 €

Laut Preislisten von Dienstleistern wie Minol und Techem (gültig ab April 2025) liegen die Laborkosten bei drei Proben zwischen 165 und 300 Euro. Hinzu kommen Fahrtkosten, die je nach Entfernung zwischen 48 und 103 Euro betragen.

Österreich: Vergleichbare Preise wie in Deutschland. Akkreditierte Labore wie Eurofins oder TÜV Austria bieten Komplettleistungen an. Eine konkrete Preisliste ist bei den jeweiligen Anbietern anzufordern.

Schweiz: Da keine gesetzliche Pflicht besteht, variieren die Preise stärker. Kantonale Labore und private Anbieter bieten Untersuchungen an.

Die Kosten sind in Deutschland auf die Mieter umlegbar, sofern die Prüfung gesetzlich vorgeschrieben ist und regelmäßig erfolgt.

Was tun bei positivem Befund

Der technische Maßnahmenwert liegt bei 100 KBE pro 100 Milliliter. Wird dieser Wert erreicht oder überschritten, sind Maßnahmen erforderlich.

100 bis 999 KBE/100 ml: Überschreitung des Maßnahmenwertes ohne akute Gesundheitsgefährdung. Der Betreiber muss eine Ortsbesichtigung veranlassen, die Anlage auf technische Mängel prüfen lassen und eine Risikoabschätzung durchführen. Das Gesundheitsamt ist in Deutschland zu informieren.

1.000 bis 9.999 KBE/100 ml: Sanierungsmaßnahmen gemäß DVGW-Richtlinien sind erforderlich. Typische Maßnahmen: thermische Desinfektion (Aufheizen auf über 70 °C), Austausch von Totleitungen, Anpassung der Zirkulationspumpe.

Ab 10.000 KBE/100 ml: Sofortmaßnahmen zur Gefahrenabwehr sind nötig. Das kann ein Duschverbot, die Installation endständiger Filter an Duschen oder eine vorübergehende Stilllegung der Anlage bedeuten.

So gehen Sie vor

  1. Prüfen Sie, ob Ihr Gebäude unter die Prüfpflicht fällt (Anzahl Wohnungen, Warmwasserversorgung, Vermietungssituation).
  2. Beauftragen Sie einen akkreditierten Dienstleister oder fragen Sie bei Ihrem Installateur nach, ob er Probenahme anbietet oder einen Partner vermitteln kann.
  3. Dokumentieren Sie den Prüfbericht und bewahren Sie ihn mindestens zehn Jahre auf (Nachweispflicht).
  4. Planen Sie die nächste Prüfung rechtzeitig — in Deutschland alle drei Jahre, in Österreich jährlich.

Betriebe in Ihrer Region, die Legionellenprüfungen durchführen oder vermitteln, finden Sie z. B. über die Suche auf ReparaturProfi.

Dieser Artikel ersetzt keine fachliche Beratung. Im Zweifel den Rat eines konzessionierten Betriebs einholen.

Titelbild: Vladimir Srajber via Pexels.

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