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Kaminofen warten und reinigen lassen: Kosten und der richtige Zeitpunkt

Wer einen Kaminofen betreibt, kennt die behagliche Wärme an kalten Abenden. Doch damit die Anlage sicher und effizient arbeitet, braucht sie regelmäßige Pflege. Vor der Heizsaison ist der ideale Moment, um den Ofen und den Schornstein prüfen zu lassen. Dieser Artikel erklärt, welche Arbeiten anfallen, wer sie übernimmt und mit welchen Kosten Sie in Österreich, Deutschland und der Schweiz rechnen sollten.

Warum die Wartung wichtig ist

Ein vernachlässigter Kaminofen birgt Risiken. Rußablagerungen im Rauchrohr und Schornstein können sich entzünden und einen Kaminbrand verursachen. Verstopfte Luftzufuhr führt zu unvollständiger Verbrennung, was den Holzverbrauch erhöht und die Umwelt belastet.

Regelmäßige Reinigung und Inspektion verlängern die Lebensdauer des Ofens deutlich. Dichtungen, Feuerraumauskleidung und Glasscheibe verschleißen mit der Zeit. Wer kleine Mängel früh erkennt, vermeidet teure Folgeschäden. Zudem verbrennt ein sauberer Ofen effizienter, was bei steigenden Brennholzpreisen bares Geld spart.

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Wer macht was: Aufgabenteilung der Gewerke

Für die Wartung eines Kaminofens kommen zwei Fachleute in Frage, deren Zuständigkeiten sich ergänzen.

Schornsteinfeger, Rauchfangkehrer, Kaminfeger

Diese Fachkräfte sind je nach Land für die gesetzlich vorgeschriebene Kehrung und Überprüfung zuständig. Sie reinigen den Schornstein und das Rauchrohr von Ruß und Ablagerungen. Darüber hinaus messen sie die Abgaswerte und prüfen, ob die Anlage den geltenden Vorschriften entspricht. In Deutschland führt der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger zusätzlich die Feuerstättenschau durch, eine hoheitliche Aufgabe, die alle drei bis sieben Jahre anfällt.

Ofenbauer und Kaminbauer

Diese Handwerker sind für Reparaturen und Ersatzteile am Ofen selbst zuständig. Sie tauschen verschlissene Dichtungen, beschädigte Schamottsteine oder defekte Glasscheiben aus. Wenn der Kaminofen nicht mehr richtig zieht oder Rauch in den Raum dringt, ist der Ofenbauer der richtige Ansprechpartner für die Fehlersuche am Gerät.

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Die Faustregel lautet: Der Schornsteinfeger kümmert sich um Schornstein und Abgasweg, der Ofenbauer um den Ofen selbst.

Kosten im DACH-Raum

Die Preise für Kehrung und Wartung unterscheiden sich je nach Land, Kanton oder Bundesland. Die folgenden Richtwerte beziehen sich auf das Jahr 2026.

Leistung Deutschland Österreich Schweiz
Einzelne Kehrung 30–60 € 40–60 € CHF 80–170
Jährliche Gesamtkosten (mit Kaminofen) 100–200 € 80–150 € CHF 150–300
Emissionsmessung 40–90 € im Tarif enthalten kantonal geregelt
Feuerstättenschau (alle 3–7 Jahre) 40–120 €

Quellen: Für Deutschland basieren die Angaben auf den Landesgebührenordnungen und Erhebungen von Verbraucherportalen (2026). In Österreich legen die Landesregierungen Höchsttarife fest, die je nach Bundesland variieren. In der Schweiz regeln die Kantone die Gebühren; in Zürich liegen die Pauschalen laut Gebäudeversicherung rund 15 Prozent über dem Landesschnitt.

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Hinzu kommen bei Bedarf Kosten für Ersatzteile. Eine neue Ofendichtung schlägt mit 20 bis 50 Euro zu Buche, ein Satz Schamottsteine kann je nach Ofenmodell zwischen 80 und 200 Euro kosten. Diese Arbeiten führt in der Regel der Ofenbauer durch.

Der richtige Zeitpunkt und die Intervalle

Vor der Heizsaison

Der ideale Moment für die Wartung ist der Spätsommer, etwa August oder September. Dann sind die Fachbetriebe noch nicht ausgebucht, und eventuelle Mängel lassen sich vor dem ersten Anzünden beheben. Nach der letzten Heizperiode haben sich Rußablagerungen gebildet, die vor der nächsten Saison entfernt werden sollten.

Gesetzliche Kehrpflicht

Wie oft der Schornstein gekehrt werden muss, hängt von der Nutzung ab. Bei Kaminöfen, die regelmäßig betrieben werden, ist in allen drei Ländern mindestens eine Kehrung pro Jahr vorgeschrieben. Bei intensiver Nutzung können bis zu vier Kehrungen pro Jahr anfallen.

  • Deutschland: Die Kehr- und Überprüfungsordnung schreibt bei Kaminöfen je nach Nutzungsintensität ein- bis viermal jährliches Kehren vor.
  • Österreich: Festbrennstoff-Einzelöfen unterliegen meist der viermaligen Kehrpflicht pro Jahr.
  • Schweiz: Bei Holzfeuerungen ist eine jährliche bis halbjährliche Kontrolle üblich, die genauen Intervalle legt der jeweilige Kanton fest.

Regionale Unterschiede: Was Sie wissen sollten

Freie Wahl in Deutschland

Seit 2013 dürfen Hausbesitzer in Deutschland ihren Schornsteinfeger für Routineaufgaben wie das Kehren frei wählen. Das frühere Kehrmonopol wurde aufgehoben. Allerdings gilt diese Wahlfreiheit nur für nicht-hoheitliche Tätigkeiten. Die Feuerstättenschau und die Abnahme neuer Anlagen bleiben dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger vorbehalten.

Gebundene Systeme in Österreich und der Schweiz

In Österreich ist das Rauchfangkehrwesen weiterhin regional organisiert. Die Tarife werden durch Verordnungen der Landesregierungen als Höchsttarife festgelegt. In der Schweiz regeln die Kantone das Kaminfegerwesen unterschiedlich. In einigen Kantonen besteht eine Zuordnung zu bestimmten Betrieben, in anderen ist die Wahl frei.

So gehen Sie vor

  1. Prüfen Sie, wann die letzte Kehrung stattfand. Den Termin finden Sie im Feuerstättenbescheid (DE) oder in der letzten Rechnung des Rauchfangkehrers (AT) bzw. Kaminfeger (CH).
  2. Kontaktieren Sie den zuständigen Fachbetrieb rechtzeitig vor der Heizsaison, idealerweise im August.
  3. Lassen Sie neben der Kehrung auch den Ofen selbst auf Verschleiß prüfen: Dichtungen, Schamottsteine, Glasscheibe.
  4. Holen Sie bei größeren Reparaturen einen Kostenvoranschlag vom Ofenbauer ein.
  5. Bewahren Sie die Prüfprotokolle auf. Sie dienen als Nachweis bei Versicherungsfällen.

Abschluss

Ein gut gewarteter Kaminofen heizt effizienter, hält länger und schützt vor Gefahren wie Kaminbränden. Die jährlichen Kosten für Kehrung und Inspektion sind überschaubar und gut investiert. Wer jetzt vor Beginn der Heizsaison einen Termin vereinbart, startet entspannt in den Herbst. Betriebe in Ihrer Region finden Sie zum Beispiel über die Suche auf ReparaturProfi.

Dieser Artikel ersetzt keine fachliche Beratung. Im Zweifel den Rat eines konzessionierten Betriebs einholen.

Titelbild: J MAD via Pexels.

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