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Handwerkerleistungen steuerlich absetzen: Was in Österreich, Deutschland und der Schweiz gilt

Eine neue Heizung, ein frisch gestrichenes Treppenhaus, die Reparatur des undichten Dachs: Handwerkerleistungen gehen ins Geld. Viele Eigentümer und Mieter fragen sich, ob sie zumindest einen Teil der Kosten steuerlich geltend machen können. Die Antwort hängt stark davon ab, in welchem Land Sie leben — und welche Art von Arbeiten ausgeführt werden.

Deutschland: §35a EStG — der Steuerbonus für Handwerkerleistungen

Deutschland bietet mit §35a Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes eine vergleichsweise großzügige Regelung. Sie können 20 Prozent der Arbeitskosten direkt von Ihrer Einkommensteuer abziehen — maximal 1.200 Euro pro Jahr. Das entspricht einem förderfähigen Aufwand von bis zu 6.000 Euro.

Was zählt als absetzbare Handwerkerleistung?

Begünstigt sind Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten im eigenen Haushalt. Typische Beispiele:

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  • Malerarbeiten in der Wohnung
  • Reparatur oder Wartung der Heizungsanlage
  • Austausch von Bodenbelägen
  • Gartenarbeiten durch einen Fachbetrieb
  • Installation von Einbauküchen (Montageanteil)

Nicht absetzbar sind Materialkosten, Ersatzteile und Waren. Nur der Arbeitslohnanteil zählt. Außerdem muss die Leistung in Ihrem Haushalt erbracht werden — eine Reparatur in der Werkstatt des Handwerkers fällt nicht darunter.

Formale Voraussetzungen

Damit das Finanzamt den Abzug anerkennt, müssen Sie eine ordnungsgemäße Rechnung vorlegen, auf der Arbeits- und Materialkosten getrennt ausgewiesen sind. Die Zahlung muss per Überweisung erfolgen — Barzahlung schließt den Steuerbonus aus, auch wenn Sie eine Quittung haben.

Änderungen ab 2027

Laut Berichten des Bundesfinanzministeriums plant die Bundesregierung, den Steuerbonus ab Januar 2027 zu kürzen: von 20 auf 15 Prozent, der Höchstbetrag sinkt von 1.200 auf 900 Euro. Wer größere Arbeiten plant, sollte prüfen, ob eine Ausführung noch 2026 sinnvoll ist.

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Österreich: Der Handwerkerbonus ist ausgelaufen

In Österreich gab es von 2014 bis 2026 einen direkten Handwerkerbonus — eine Förderung des Bundes, die einen Teil der Arbeitskosten erstattete. Anders als in Deutschland war dies kein Steuerabzug, sondern eine auszahlbare Prämie.

Seit 28. Februar 2026 ist die Förderaktion geschlossen, und eine Verlängerung wurde nicht beschlossen. Wer nach diesem Datum Handwerkerleistungen beauftragt hat, kann den Bonus nicht mehr beantragen.

Alternative: Öko-Sonderausgabenpauschale

Für bestimmte energetische Sanierungsmaßnahmen bleibt ein steuerlicher Vorteil bestehen. Bei thermischen Sanierungen wie dem Austausch von Fenstern, Dämmung oder Heizungstausch können Sie laut Bundesministerium für Finanzen bis zu 800 Euro pro Jahr als Sonderausgaben geltend machen — über einen Zeitraum von fünf Jahren, also insgesamt bis zu 4.000 Euro.

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Diese Regelung gilt jedoch nur für geförderte Sanierungsmaßnahmen und setzt eine Bestätigung durch die Förderstelle voraus. Reine Reparaturen oder Renovierungsarbeiten (Maler, Fliesenleger, Tischler) sind davon nicht erfasst.

Landesförderungen prüfen

Acht von neun Bundesländern bieten weiterhin eigene Förderungen für bestimmte Handwerksleistungen — etwa beim Fenstertausch oder bei der Heizungssanierung. Die Bedingungen variieren stark. Es lohnt sich, bei der zuständigen Landesregierung oder Wohnbauförderungsstelle nachzufragen.

Schweiz: Abzug über den Liegenschaftsunterhalt

Die Schweiz kennt keinen pauschalen Handwerkerbonus. Stattdessen können Eigentümer von selbst genutztem Wohneigentum die Kosten für den Liegenschaftsunterhalt vom steuerbaren Einkommen abziehen — sowohl bei der Bundessteuer als auch bei den Kantonssteuern.

Was ist abzugsfähig?

Abzugsfähig sind alle Aufwendungen, die den Zustand der Liegenschaft erhalten:

  • Reparaturen (undichtes Dach, defekte Heizung, Sanitärarbeiten)
  • Gleichwertiger Ersatz (z. B. alte Fenster durch neue Fenster gleicher Qualität)
  • Regelmäßige Wartung und Instandhaltung
  • Versicherungsprämien (Gebäude-, Wasserschaden-, Glasversicherung)

Nicht abzugsfähig sind wertvermehrende Investitionen — also Maßnahmen, die die Liegenschaft in einen besseren Zustand versetzen als zuvor. Der Einbau eines Swimmingpools, eine Vergrößerung der Wohnfläche oder ein Ausbau des Dachgeschosses zählen dazu.

Pauschal oder effektiv?

Die meisten Kantone bieten zwei Varianten: einen Pauschalabzug (meist 10 bis 20 Prozent des Eigenmietwerts, ohne Belege) oder den effektiven Abzug der tatsächlichen Kosten mit Nachweis. Bei grösseren Renovationen lohnt sich fast immer der effektive Abzug.

Da die Kantone die Details unterschiedlich regeln, empfiehlt sich ein Blick in das kantonale Steuerbuch oder eine Rückfrage beim Steueramt.

Mieter gehen leer aus

Anders als in Deutschland ist der Abzug in der Schweiz an das Eigentum gebunden. Mieter können Handwerkerkosten nicht von der Steuer absetzen — auch nicht, wenn sie selbst für eine Reparatur aufkommen.

Vergleich auf einen Blick

Land Regelung Max. Vorteil pro Jahr Wer profitiert?
Deutschland §35a EStG: 20 % der Arbeitskosten 1.200 € Steuerersparnis Eigentümer und Mieter
Österreich Handwerkerbonus ausgelaufen; Öko-Sonderausgabenpauschale bei energetischer Sanierung bis 800 € (nur energetische Sanierung) Eigentümer
Schweiz Liegenschaftsunterhalt als Einkommensabzug je nach Kosten und Steuersatz nur Eigentümer

Häufige Fehler vermeiden

Unabhängig vom Land gibt es typische Stolperfallen:

  1. Barzahlung: In Deutschland führt Barzahlung zum Verlust des Steuerbonus — selbst bei korrekter Rechnung. Immer per Überweisung zahlen.
  2. Fehlende Rechnungsaufschlüsselung: Arbeits- und Materialkosten müssen getrennt ausgewiesen sein. Bitten Sie den Handwerksbetrieb bereits bei der Auftragserteilung darum.
  3. Verwechslung von Erhaltung und Verbesserung: In der Schweiz ist die Abgrenzung zwischen werterhaltend (abzugsfähig) und wertvermehrend (nicht abzugsfähig) entscheidend. Im Zweifel eine Fachperson konsultieren.
  4. Fristen versäumen: Bei Förderungen gelten oft Einreichfristen — rechtzeitig informieren.

So gehen Sie vor

  1. Vor der Beauftragung klären, welche Förderung oder Abzugsmöglichkeit für Ihr Land und Ihre Situation infrage kommt.
  2. Rechnung korrekt ausstellen lassen: Arbeits- und Materialkosten getrennt, vollständige Anschrift, Leistungszeitraum.
  3. Zahlung nachweisbar gestalten: Überweisung oder Einzahlung, keine Barzahlung.
  4. Belege aufbewahren: Rechnung, Überweisungsbeleg, ggf. Förderbescheid — das Finanzamt kann diese über Jahre hinweg anfordern.
  5. Bei Unsicherheit nachfragen: Die Wirtschaftskammer (AT), Handwerkskammer (DE) oder das kantonale Steueramt (CH) geben Auskunft.

Abschluss

Die steuerliche Behandlung von Handwerkerkosten ist im DACH-Raum uneinheitlich geregelt. Deutschland bietet aktuell den unkompliziertesten Steuerbonus, Österreich hat die direkte Förderung eingestellt, und in der Schweiz hängt der Vorteil vom Eigentumsstatus und der Art der Arbeiten ab. Wer größere Renovierungen plant, sollte die Möglichkeiten vorab prüfen — ein Gespräch mit dem Steuerberater oder der zuständigen Kammer kann sich lohnen. Betriebe in Ihrer Region finden Sie z. B. über die Suche auf ReparaturProfi.

Dieser Artikel ersetzt keine fachliche Beratung. Im Zweifel den Rat eines konzessionierten Betriebs einholen.

Titelbild: Tima Miroshnichenko via Pexels.

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