Handwerker Rechnung: Was muss draufstehen? (Österreich 2026)
Der Handwerker war da, die Arbeit ist erledigt — und dann kommt die Rechnung. Aber stimmt alles? Fehlt etwas? Können Sie die Rechnung so beim Finanzamt einreichen?
In Österreich gibt es klare gesetzliche Vorgaben, was auf einer Rechnung stehen muss (§ 11 UStG). Wir zeigen Ihnen, worauf Sie achten müssen — damit Sie weder zu viel zahlen noch Probleme mit dem Finanzamt bekommen.
Die 11 Pflichtangaben auf einer Handwerkerrechnung
Jede Rechnung über 400 € (brutto) muss in Österreich folgende Angaben enthalten:

| Nr. | Pflichtangabe | Erklärung |
|---|---|---|
| 1 | Name und Anschrift des Handwerkers | Vollständiger Firmenname und Geschäftsadresse |
| 2 | Name und Anschrift des Kunden | Ihr Name und Adresse (bei B2B: Firmenname) |
| 3 | Leistungsbeschreibung | Was genau wurde gemacht? Art, Menge, Umfang der Leistung |
| 4 | Leistungsdatum | Wann wurde die Arbeit ausgeführt? (Tag oder Zeitraum) |
| 5 | Rechnungsdatum | Datum der Rechnungsausstellung |
| 6 | Fortlaufende Rechnungsnummer | Eindeutige, fortlaufende Nummer zur Identifikation |
| 7 | Nettobetrag | Rechnungsbetrag ohne Umsatzsteuer |
| 8 | Umsatzsteuersatz | In der Regel 20 % für Handwerkerleistungen |
| 9 | Umsatzsteuerbetrag | Explizit ausgewiesener MwSt.-Betrag in Euro |
| 10 | Bruttobetrag | Gesamtsumme inkl. Umsatzsteuer |
| 11 | UID-Nummer des Handwerkers | Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Format: ATU12345678) |
Praxis-Tipp: Die UID-Nummer können Sie jederzeit online beim BMF (Bundesministerium für Finanzen) überprüfen.
Sonderfall: Kleinbetragsrechnung (bis 400 €)
Für Rechnungen bis 400 € brutto gelten vereinfachte Regeln. Folgende Angaben reichen aus:
- Name und Anschrift des Handwerkers
- Leistungsbeschreibung (Menge und Art)
- Bruttobetrag (inkl. USt.)
- Steuersatz (z. B. „inkl. 20 % USt.”)
- Rechnungsdatum
Wichtig: Auch bei Kleinbetragsrechnungen muss die Umsatzsteuer erkennbar sein — entweder als separater Betrag oder als Hinweis „inkl. 20 % USt.” Fehlt dieser Hinweis, können Sie die Rechnung nicht steuerlich geltend machen.
Sonderfall: Kleinunternehmer-Rechnung
Viele kleine Handwerksbetriebe sind Kleinunternehmer (Jahresumsatz unter 35.000 € netto). Deren Rechnungen sehen anders aus:
- Keine Umsatzsteuer wird ausgewiesen
- Stattdessen: Vermerk „Umsatzsteuerbefreit gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG”
- Keine UID-Nummer erforderlich
- Alle anderen Pflichtangaben gelten trotzdem
Für Sie als Kunde bedeutet das: Sie zahlen keinen Aufschlag von 20 %, können aber auch keinen Vorsteuerabzug geltend machen. Das ist nur für Privatkunden relevant — für diese ist es sogar günstiger.
Arbeitszeit vs. Material — was muss getrennt werden?
Eine gute Handwerkerrechnung schlüsselt Arbeitszeit und Material separat auf:
| Position | Beschreibung | Beispiel |
|---|---|---|
| Arbeitsstunden | Anzahl der Stunden × Stundensatz | 3 Std. × 75 €/h = 225,00 € |
| Fahrtkosten | An-/Abfahrt (Pauschale oder km-Satz) | Anfahrt pauschal: 45,00 € |
| Material | Einzelaufstellung der verwendeten Materialien | 2× FI-Schutzschalter: 89,00 € |
| Entsorgung | Ggf. Entsorgung von Altmaterial | Entsorgung pauschal: 30,00 € |
| Netto gesamt | 389,00 € | |
| + 20 % USt. | 77,80 € | |
| Brutto gesamt | 466,80 € |
Detaillierte Stundensätze für verschiedene Gewerke finden Sie in unserem Handwerker-Kosten-Ratgeber 2026.
Was tun bei fehlerhafter oder unvollständiger Rechnung?

Fehlt eine Pflichtangabe, haben Sie das Recht auf eine korrekte Rechnung. So gehen Sie vor:
- Rechnung prüfen — Gleichen Sie alle 11 Pflichtangaben ab (siehe Tabelle oben)
- Handwerker kontaktieren — Bitten Sie schriftlich (E-Mail) um eine korrigierte Rechnung. Die meisten Betriebe liefern diese innerhalb weniger Tage nach.
- Frist setzen — Laut § 11 Abs. 6 UStG hat der Rechnungsaussteller die Pflicht, eine ordnungsgemäße Rechnung auszustellen. Setzen Sie eine angemessene Frist (z. B. 14 Tage).
- Zahlung zurückhalten? — Sie dürfen den Umsatzsteuer-Anteil bis zur Vorlage einer korrekten Rechnung einbehalten. Den Nettobetrag sollten Sie trotzdem fristgerecht bezahlen, um nicht in Verzug zu geraten.
Wichtig für Unternehmer: Ohne korrekte Rechnung ist kein Vorsteuerabzug möglich. Das Finanzamt erkennt fehlerhafte Rechnungen bei Betriebsprüfungen nicht an.
Handwerkerrechnung steuerlich absetzen
Für Privatpersonen: Handwerkerbonus
In Österreich gibt es den Handwerkerbonus — eine Förderung für Handwerkerleistungen im privaten Haushalt:
- Förderhöhe: Bis zu 2.000 € pro Jahr (2025/2026)
- Was wird gefördert: Arbeitskosten (nicht Materialkosten) für Renovierung, Erhaltung und Modernisierung
- Voraussetzung: Ordnungsgemäße Rechnung + Zahlung per Überweisung (nicht bar!)
- Antrag: Online über den aws (Austria Wirtschaftsservice)
Darum ist die Trennung von Arbeitszeit und Material auf der Rechnung so wichtig: Nur die Arbeitskosten (inkl. Fahrtkosten) sind förderfähig, nicht das Material.
Für Unternehmer: Vorsteuerabzug
Wenn Sie als Unternehmer einen Handwerker für Ihr Geschäftslokal, Büro oder Ihre Betriebsstätte beauftragen, können Sie die Vorsteuer (20 % USt.) beim Finanzamt zurückholen. Voraussetzung: eine korrekte Rechnung mit allen 11 Pflichtangaben.
Barzahlung vs. Überweisung
Grundsätzlich dürfen Handwerkerrechnungen bar bezahlt werden. Aber Achtung:
- Für den Handwerkerbonus ist Barzahlung nicht zulässig — nur Überweisung
- Bei Beträgen über 500 € empfiehlt die Arbeiterkammer ausdrücklich Überweisung als Zahlungsnachweis
- Bei Barzahlung: Lassen Sie sich immer eine Quittung ausstellen
- Schwarzarbeit vermeiden: Wer ohne Rechnung zahlt, hat keinerlei Gewährleistungsansprüche und macht sich ggf. strafbar
Checkliste: Handwerkerrechnung prüfen
Verwenden Sie diese Checkliste, bevor Sie eine Handwerkerrechnung bezahlen:
- ☑ Firmenname und Adresse des Handwerkers vollständig?
- ☑ Ihr Name und Adresse korrekt?
- ☑ Leistungen detailliert beschrieben (nicht nur „diverse Arbeiten”)?
- ☑ Datum der Leistungserbringung angegeben?
- ☑ Rechnungsdatum vorhanden?
- ☑ Fortlaufende Rechnungsnummer?
- ☑ Netto, USt. und Brutto einzeln ausgewiesen?
- ☑ UID-Nummer vorhanden (bei Rechnungen über 400 €)?
- ☑ Arbeitszeit und Material getrennt aufgelistet?
- ☑ Stundensatz und Stundenanzahl nachvollziehbar?
- ☑ Stimmt der Betrag mit dem Kostenvoranschlag überein?
- ☑ Zahlungsziel / Fälligkeitsdatum angegeben?
Aufbewahrungspflicht: Wie lange muss ich Rechnungen aufheben?
| Wer | Aufbewahrungsfrist | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Privatpersonen | Empfehlung: mindestens 3 Jahre (Gewährleistung) bzw. 30 Jahre (Schadenersatz) | ABGB |
| Unternehmer | 7 Jahre (Steuerrecht) | § 132 BAO |
| Immobilien-Rechnungen | 22 Jahre (für Vorsteuerberichtigung bei Grundstücken) | § 12 Abs. 10 UStG |
Tipp: Scannen Sie Rechnungen digital ein — Thermobelege verblassen oft schon nach wenigen Monaten.
Häufige Fehler auf Handwerkerrechnungen
- „Diverse Arbeiten” statt konkreter Leistungsbeschreibung — nicht akzeptieren!
- Fehlendes Leistungsdatum — ohne Datum ist die Rechnung steuerlich wertlos
- USt. nicht separat ausgewiesen — kein Vorsteuerabzug möglich
- Keine UID-Nummer — Pflicht bei Rechnungen über 400 € brutto
- Materialkosten nicht aufgeschlüsselt — Sie können nicht nachvollziehen, ob der Aufschlag angemessen ist
- Rechnung weicht vom Kostenvoranschlag ab — mehr als 15 % Überschreitung muss der Handwerker vorab ankündigen
Kostenvoranschlag vs. Rechnung — der wichtige Unterschied
Ein Kostenvoranschlag ist nicht die Rechnung. Er ist eine Schätzung der voraussichtlichen Kosten. In Österreich gilt:
- Unverbindlicher KV: Darf bis zu 15 % überschritten werden, ohne dass Sie vorab informiert werden müssen
- Verbindlicher KV: Der Endpreis darf den KV nicht überschreiten (selten in der Praxis)
- Bei Überschreitung über 15 %: Der Handwerker muss Sie sofort informieren — Sie können dann vom Vertrag zurücktreten (§ 1170a ABGB)
Mehr dazu in unserem Ratgeber Handwerker finden: 7 Tipps um den richtigen Betrieb zu wählen.
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Seriöse Handwerker stellen immer eine ordnungsgemäße Rechnung aus — das ist ein Zeichen von Professionalität. Auf Reparatur Profi finden Sie geprüfte Betriebe mit echten Bewertungen:
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