Handwerker Rechnung: Was muss draufstehen? (Österreich 2026)

Der Handwerker war da, die Arbeit ist erledigt — und dann kommt die Rechnung. Aber stimmt alles? Fehlt etwas? Können Sie die Rechnung so beim Finanzamt einreichen?

In Österreich gibt es klare gesetzliche Vorgaben, was auf einer Rechnung stehen muss (§ 11 UStG). Wir zeigen Ihnen, worauf Sie achten müssen — damit Sie weder zu viel zahlen noch Probleme mit dem Finanzamt bekommen.

Die 11 Pflichtangaben auf einer Handwerkerrechnung

Jede Rechnung über 400 € (brutto) muss in Österreich folgende Angaben enthalten:

Handwerker-Rechnung wird geprüft und unterschrieben

Nr. Pflichtangabe Erklärung
1 Name und Anschrift des Handwerkers Vollständiger Firmenname und Geschäftsadresse
2 Name und Anschrift des Kunden Ihr Name und Adresse (bei B2B: Firmenname)
3 Leistungsbeschreibung Was genau wurde gemacht? Art, Menge, Umfang der Leistung
4 Leistungsdatum Wann wurde die Arbeit ausgeführt? (Tag oder Zeitraum)
5 Rechnungsdatum Datum der Rechnungsausstellung
6 Fortlaufende Rechnungsnummer Eindeutige, fortlaufende Nummer zur Identifikation
7 Nettobetrag Rechnungsbetrag ohne Umsatzsteuer
8 Umsatzsteuersatz In der Regel 20 % für Handwerkerleistungen
9 Umsatzsteuerbetrag Explizit ausgewiesener MwSt.-Betrag in Euro
10 Bruttobetrag Gesamtsumme inkl. Umsatzsteuer
11 UID-Nummer des Handwerkers Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Format: ATU12345678)

Praxis-Tipp: Die UID-Nummer können Sie jederzeit online beim BMF (Bundesministerium für Finanzen) überprüfen.

Sonderfall: Kleinbetragsrechnung (bis 400 €)

Für Rechnungen bis 400 € brutto gelten vereinfachte Regeln. Folgende Angaben reichen aus:

  • Name und Anschrift des Handwerkers
  • Leistungsbeschreibung (Menge und Art)
  • Bruttobetrag (inkl. USt.)
  • Steuersatz (z. B. „inkl. 20 % USt.”)
  • Rechnungsdatum

Wichtig: Auch bei Kleinbetragsrechnungen muss die Umsatzsteuer erkennbar sein — entweder als separater Betrag oder als Hinweis „inkl. 20 % USt.” Fehlt dieser Hinweis, können Sie die Rechnung nicht steuerlich geltend machen.

Sonderfall: Kleinunternehmer-Rechnung

Viele kleine Handwerksbetriebe sind Kleinunternehmer (Jahresumsatz unter 35.000 € netto). Deren Rechnungen sehen anders aus:

  • Keine Umsatzsteuer wird ausgewiesen
  • Stattdessen: Vermerk „Umsatzsteuerbefreit gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG”
  • Keine UID-Nummer erforderlich
  • Alle anderen Pflichtangaben gelten trotzdem

Für Sie als Kunde bedeutet das: Sie zahlen keinen Aufschlag von 20 %, können aber auch keinen Vorsteuerabzug geltend machen. Das ist nur für Privatkunden relevant — für diese ist es sogar günstiger.

Arbeitszeit vs. Material — was muss getrennt werden?

Eine gute Handwerkerrechnung schlüsselt Arbeitszeit und Material separat auf:

Position Beschreibung Beispiel
Arbeitsstunden Anzahl der Stunden × Stundensatz 3 Std. × 75 €/h = 225,00 €
Fahrtkosten An-/Abfahrt (Pauschale oder km-Satz) Anfahrt pauschal: 45,00 €
Material Einzelaufstellung der verwendeten Materialien 2× FI-Schutzschalter: 89,00 €
Entsorgung Ggf. Entsorgung von Altmaterial Entsorgung pauschal: 30,00 €
Netto gesamt 389,00 €
+ 20 % USt. 77,80 €
Brutto gesamt 466,80 €

Detaillierte Stundensätze für verschiedene Gewerke finden Sie in unserem Handwerker-Kosten-Ratgeber 2026.

Was tun bei fehlerhafter oder unvollständiger Rechnung?

Zwei Personen prüfen eine Handwerkerrechnung gemeinsam

Fehlt eine Pflichtangabe, haben Sie das Recht auf eine korrekte Rechnung. So gehen Sie vor:

  1. Rechnung prüfen — Gleichen Sie alle 11 Pflichtangaben ab (siehe Tabelle oben)
  2. Handwerker kontaktieren — Bitten Sie schriftlich (E-Mail) um eine korrigierte Rechnung. Die meisten Betriebe liefern diese innerhalb weniger Tage nach.
  3. Frist setzen — Laut § 11 Abs. 6 UStG hat der Rechnungsaussteller die Pflicht, eine ordnungsgemäße Rechnung auszustellen. Setzen Sie eine angemessene Frist (z. B. 14 Tage).
  4. Zahlung zurückhalten? — Sie dürfen den Umsatzsteuer-Anteil bis zur Vorlage einer korrekten Rechnung einbehalten. Den Nettobetrag sollten Sie trotzdem fristgerecht bezahlen, um nicht in Verzug zu geraten.

Wichtig für Unternehmer: Ohne korrekte Rechnung ist kein Vorsteuerabzug möglich. Das Finanzamt erkennt fehlerhafte Rechnungen bei Betriebsprüfungen nicht an.

Handwerkerrechnung steuerlich absetzen

Für Privatpersonen: Handwerkerbonus

In Österreich gibt es den Handwerkerbonus — eine Förderung für Handwerkerleistungen im privaten Haushalt:

  • Förderhöhe: Bis zu 2.000 € pro Jahr (2025/2026)
  • Was wird gefördert: Arbeitskosten (nicht Materialkosten) für Renovierung, Erhaltung und Modernisierung
  • Voraussetzung: Ordnungsgemäße Rechnung + Zahlung per Überweisung (nicht bar!)
  • Antrag: Online über den aws (Austria Wirtschaftsservice)

Darum ist die Trennung von Arbeitszeit und Material auf der Rechnung so wichtig: Nur die Arbeitskosten (inkl. Fahrtkosten) sind förderfähig, nicht das Material.

Für Unternehmer: Vorsteuerabzug

Wenn Sie als Unternehmer einen Handwerker für Ihr Geschäftslokal, Büro oder Ihre Betriebsstätte beauftragen, können Sie die Vorsteuer (20 % USt.) beim Finanzamt zurückholen. Voraussetzung: eine korrekte Rechnung mit allen 11 Pflichtangaben.

Barzahlung vs. Überweisung

Grundsätzlich dürfen Handwerkerrechnungen bar bezahlt werden. Aber Achtung:

  • Für den Handwerkerbonus ist Barzahlung nicht zulässig — nur Überweisung
  • Bei Beträgen über 500 € empfiehlt die Arbeiterkammer ausdrücklich Überweisung als Zahlungsnachweis
  • Bei Barzahlung: Lassen Sie sich immer eine Quittung ausstellen
  • Schwarzarbeit vermeiden: Wer ohne Rechnung zahlt, hat keinerlei Gewährleistungsansprüche und macht sich ggf. strafbar

Checkliste: Handwerkerrechnung prüfen

Verwenden Sie diese Checkliste, bevor Sie eine Handwerkerrechnung bezahlen:

  • ☑ Firmenname und Adresse des Handwerkers vollständig?
  • ☑ Ihr Name und Adresse korrekt?
  • ☑ Leistungen detailliert beschrieben (nicht nur „diverse Arbeiten”)?
  • ☑ Datum der Leistungserbringung angegeben?
  • ☑ Rechnungsdatum vorhanden?
  • ☑ Fortlaufende Rechnungsnummer?
  • ☑ Netto, USt. und Brutto einzeln ausgewiesen?
  • ☑ UID-Nummer vorhanden (bei Rechnungen über 400 €)?
  • ☑ Arbeitszeit und Material getrennt aufgelistet?
  • ☑ Stundensatz und Stundenanzahl nachvollziehbar?
  • ☑ Stimmt der Betrag mit dem Kostenvoranschlag überein?
  • ☑ Zahlungsziel / Fälligkeitsdatum angegeben?

Aufbewahrungspflicht: Wie lange muss ich Rechnungen aufheben?

Wer Aufbewahrungsfrist Rechtsgrundlage
Privatpersonen Empfehlung: mindestens 3 Jahre (Gewährleistung) bzw. 30 Jahre (Schadenersatz) ABGB
Unternehmer 7 Jahre (Steuerrecht) § 132 BAO
Immobilien-Rechnungen 22 Jahre (für Vorsteuerberichtigung bei Grundstücken) § 12 Abs. 10 UStG

Tipp: Scannen Sie Rechnungen digital ein — Thermobelege verblassen oft schon nach wenigen Monaten.

Häufige Fehler auf Handwerkerrechnungen

  1. „Diverse Arbeiten” statt konkreter Leistungsbeschreibung — nicht akzeptieren!
  2. Fehlendes Leistungsdatum — ohne Datum ist die Rechnung steuerlich wertlos
  3. USt. nicht separat ausgewiesen — kein Vorsteuerabzug möglich
  4. Keine UID-Nummer — Pflicht bei Rechnungen über 400 € brutto
  5. Materialkosten nicht aufgeschlüsselt — Sie können nicht nachvollziehen, ob der Aufschlag angemessen ist
  6. Rechnung weicht vom Kostenvoranschlag ab — mehr als 15 % Überschreitung muss der Handwerker vorab ankündigen

Kostenvoranschlag vs. Rechnung — der wichtige Unterschied

Ein Kostenvoranschlag ist nicht die Rechnung. Er ist eine Schätzung der voraussichtlichen Kosten. In Österreich gilt:

  • Unverbindlicher KV: Darf bis zu 15 % überschritten werden, ohne dass Sie vorab informiert werden müssen
  • Verbindlicher KV: Der Endpreis darf den KV nicht überschreiten (selten in der Praxis)
  • Bei Überschreitung über 15 %: Der Handwerker muss Sie sofort informieren — Sie können dann vom Vertrag zurücktreten (§ 1170a ABGB)

Mehr dazu in unserem Ratgeber Handwerker finden: 7 Tipps um den richtigen Betrieb zu wählen.

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