Anzeige

Handwerker findet Zusatzschaden: Was bei Mehrarbeit gilt

Ein Installateur tauscht Ihre Armatur und stellt fest, dass das Zuleitungsrohr dahinter korrodiert ist. Ein Elektriker öffnet eine Verteilerdose und findet veraltete Verdrahtung, die nicht mehr den Normen entspricht. Solche Situationen gehören zum Handwerksalltag — und werfen Fragen auf: Muss der Betrieb Sie informieren? Dürfen Zusatzarbeiten einfach ausgeführt und abgerechnet werden? Und wie schützen Sie sich vor einer Kostenexplosion?

Wann Zusatzschäden typischerweise auftauchen

Versteckte Mängel zeigen sich erst, wenn Wände geöffnet, Böden aufgestemmt oder Installationen freigelegt werden. Typische Situationen:

  • Sanitär- und Heizungsarbeiten: Korrodierte Rohre hinter Verkleidungen, undichte Muffen in der Wand, Kalkablagerungen in älteren Leitungen.
  • Elektroinstallationen: Veraltete Verkabelung ohne Schutzleiter, marode Verteilerdosen, nicht normgerechte Absicherung.
  • Dach- und Fassadenarbeiten: Feuchteschäden im Dachstuhl, Schimmel unter der Dämmung, morsche Unterkonstruktionen.
  • Badsanierungen: Schimmel hinter Fliesen, undichte Abdichtungen, defekte Estriche.

In älteren Gebäuden — gebaut vor 1980 — ist das Risiko für solche Überraschungen höher. Eine pauschale Aussage darüber, wie häufig Zusatzschäden auftreten, lässt sich nicht treffen; es hängt stark vom Zustand und Alter des Gebäudes ab.

Anzeige

Pflichten des Handwerkers: Wann muss er Sie informieren?

In allen drei DACH-Ländern gilt: Der Handwerker darf Zusatzarbeiten nicht stillschweigend ausführen und später in Rechnung stellen. Es gibt jedoch Unterschiede im Detail.

Deutschland: Bei Verträgen nach VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) muss der Auftragnehmer die Mehrkosten ankündigen, bevor er die Zusatzleistung erbringt — so verlangt es § 2 Nr. 6 VOB/B. Versäumt er diese Ankündigung, kann er den Anspruch auf Mehrvergütung verlieren. Bei reinen BGB-Werkverträgen besteht keine formelle Ankündigungspflicht, aber der Handwerker muss nachweisen, dass die Zusatzleistung im Interesse des Auftraggebers lag.

Österreich: Das ABGB kennt eine allgemeine Warnpflicht des Werkunternehmers. Entdeckt der Handwerker Umstände, die das Gelingen des Werks gefährden könnten, muss er den Auftraggeber unverzüglich darauf hinweisen. Unterlässt er das, haftet er für daraus entstehende Schäden.

Anzeige

Schweiz: Art. 365 OR regelt die Anzeigepflicht. Tauchen während der Arbeit Mängel am Material oder am Baugrund auf oder ergeben sich andere Umstände, die eine ordnungsgemäße Ausführung gefährden, muss der Unternehmer sofort Anzeige erstatten. Versäumt er das, trägt er die nachteiligen Folgen selbst.

Land Rechtsgrundlage Kernpflicht
DE VOB/B § 2 Nr. 6 / BGB Ankündigung vor Ausführung
AT ABGB (Warnpflicht) Unverzüglicher Hinweis
CH OR Art. 365 Sofortige Anzeige

Ihre Optionen: Zustimmen, ablehnen oder Zweitgutachten

Wenn der Handwerker Sie über einen Zusatzschaden informiert, haben Sie grundsätzlich drei Möglichkeiten:

1. Zustimmen und beauftragen. Sie geben grünes Licht für die Mehrarbeit. Lassen Sie sich vorab einen Kostenrahmen nennen — entweder als schriftlichen Nachtrag zum Angebot oder zumindest als dokumentierte Schätzung per E-Mail oder Nachricht.

Anzeige

2. Ablehnen. Sie entscheiden, die Zusatzarbeit nicht durchführen zu lassen. In manchen Fällen kann der Handwerker dann aber den ursprünglichen Auftrag nicht ordnungsgemäß abschließen — etwa wenn das korrodierte Rohr das neue Ventil gefährdet. Klären Sie, welche Konsequenzen eine Ablehnung hat.

3. Zweitgutachten einholen. Bei größeren Schäden oder hohen Kosten kann es sinnvoll sein, einen zweiten Fachbetrieb hinzuzuziehen. Das verzögert die Arbeit, gibt aber Sicherheit bei der Einschätzung.

So gehen Sie vor

  1. Lassen Sie sich den Schaden zeigen — wenn möglich vor Ort, sonst per Foto.
  2. Bitten Sie um eine schriftliche Beschreibung des Problems und der notwendigen Maßnahmen.
  3. Fordern Sie einen Kostenrahmen für die Mehrarbeit an.
  4. Bestätigen Sie Ihre Entscheidung schriftlich (E-Mail genügt).
  5. Dokumentieren Sie den Zustand vor und nach der Reparatur mit eigenen Fotos.

Kosten und Dokumentation: So schützen Sie sich

Die Kosten für Zusatzarbeiten richten sich nach dem Aufwand. Der Stundensatz variiert je nach Gewerk und Region erheblich:

Land Gewerk Stundensatz 2026 (brutto)
DE Installateur (SHK) 80–100 €
DE Elektriker 80–110 €
AT Installateur 60–140 €
AT Elektriker 90–160 €
CH Installateur 120–180 CHF
CH Elektriker 130–200 CHF

Quellen: Handwerkskammern DE 2026, Arbeiterkammer Wien 2026. Die Schweizer Werte sind Richtwerte auf Basis von Branchenerhebungen.

Zusätzlich fallen Materialkosten an. Ein korrodiertes Zuleitungsrohr zu ersetzen kann — je nach Länge und Zugänglichkeit — zwischen 150 und 600 € Material- und Arbeitskosten verursachen. Bei größeren Schäden wie Schimmelbefall hinter einer Wand können die Kosten rasch in den vierstelligen Bereich gehen.

Wichtig: Lassen Sie sich jeden Nachtrag schriftlich bestätigen. Ein mündliches „Machen Sie das auch gleich mit" kann im Streitfall schwer nachzuweisen sein. Viele Betriebe nutzen digitale Auftragsbestätigungen — bitten Sie darum.

Regionale Unterschiede: Was Sie wissen sollten

Die Grundpflicht zur Information besteht in allen drei Ländern, aber die rechtlichen Details unterscheiden sich:

  • In Deutschland ist die VOB/B weit verbreitet, aber sie gilt nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde. Bei kleineren Reparaturen im Privatbereich gilt oft das BGB — dort ist die Ankündigungspflicht weniger formalisiert.
  • In Österreich existieren branchenspezifische ÖNORMEN (z. B. ÖNORM B 2110 für Bauverträge), die detailliertere Regelungen enthalten. Diese müssen aber ebenfalls vereinbart sein.
  • In der Schweiz regelt das Obligationenrecht (OR) die Grundlagen. Die SIA-Norm 118 erweitert die Pflichten bei größeren Bauprojekten, wird aber im Privatbereich seltener verwendet.

Im Zweifel gilt: Wenn Sie unsicher sind, ob die Zusatzarbeit wirklich notwendig ist oder ob der Preis angemessen erscheint, haben Sie das Recht, eine zweite Meinung einzuholen — auch wenn das den Zeitplan verzögert.

Was tun bei Unstimmigkeiten?

Kommt es zum Streit über die Notwendigkeit oder die Kosten von Zusatzarbeiten, gibt es mehrere Anlaufstellen:

  • Schlichtungsstellen der Handwerkskammern (DE) oder der Wirtschaftskammern (AT) vermitteln bei Konflikten.
  • Verbraucherzentralen bieten in allen drei Ländern Beratung.
  • Sachverständige können die Notwendigkeit der Arbeiten begutachten — das kostet zwar, kann aber bei größeren Beträgen sinnvoll sein.

Betriebe in Ihrer Region, die Installateur- oder Elektrikerarbeiten anbieten, finden Sie über die Suche auf ReparaturProfi.

Dieser Artikel ersetzt keine fachliche Beratung. Im Zweifel den Rat eines konzessionierten Betriebs einholen.

Titelbild: Andrea Piacquadio via Pexels.

Anzeige

Kommentar hinzufügen

Anzeige