Gasgeruch in der Wohnung: Sofortmaßnahmen und wer zuständig ist
Mit dem Start der Heizperiode laufen in vielen Häusern wieder Gasgeräte – und manche Bewohner nehmen zum ersten Mal seit Monaten einen Geruch wahr, den sie nicht einordnen können. Dahinter kann Staub stecken, der auf einem heißen Wärmetauscher verbrennt, aber auch eine undichte Leitung. Für die eine Ursache gibt es einen Wartungstermin, für die andere nur einen Weg: das Gebäude verlassen und von draußen den Notdienst verständigen.
Gasgeruch einordnen: Duftstoff, Staub und echte Leckage
Erdgas und Flüssiggas sind von Natur aus geruchlos. Damit kleinste Mengen auffallen, setzen die Netzbetreiber einen Duftstoff zu; deshalb riecht austretendes Gas schwefelig, ähnlich wie faulige Abluft. Der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) und die kantonalen Behörden weisen übereinstimmend darauf hin, dass schon kleinste Mengen wahrnehmbar sind – der Geruch ist ein Warnsignal und keine Übertreibung.
Ein ähnliches Aroma kann allerdings auch aus einem ausgetrockneten Abfluss oder aus der Kanalisation kommen. Und beim ersten Anheizen nach dem Sommer riecht es oft nach verbranntem Staub; dieser Geruch ist meist harmlos und verschwindet nach kurzer Zeit (mehr dazu im Artikel zur Heizung, die beim Anheizen riecht).
Ein Notfall ist es, wenn der Geruch am Gerät, am Gaszähler oder entlang der Leitung steht, wenn er in Keller oder Treppenhaus zieht und wenn er bleibt oder stärker wird. Achtung auch im laufenden Betrieb: Brennt die Flamme gelb statt blau, zeigen sich Rußspuren oder Verfärbungen am Gerät, kann eine unvollständige Verbrennung dahinterstecken. Dabei entsteht Kohlenmonoxid, das selbst geruchlos ist und lebensgefährlich werden kann (siehe CO-Melder installieren).
Die ersten Minuten: Was Sie tun – und was Sie nicht tun
So gehen Sie vor
- Nichts schalten: Kein Licht, keine Klingel, keine elektrischen Geräte, keine Stecker, keine elektrischen Rollläden. Funken können das Gasgemisch zünden. Telefon und Handy bleiben im Haus tabu.
- Durchzug schaffen: Fenster und Türen weit öffnen. Dunstabzugshaube, Ventilator oder elektrische Rollläden dabei nicht einschalten.
- Flammen löschen: Kerzen, Zigaretten und offenes Feuer sofort beenden.
- Gas absperren: Gerätehahn schließen und, wenn erreichbar, die Absperrvorrichtung beim Gaszähler oder die Hauptabsperreinrichtung am Hausanschluss.
- Mitbewohner warnen: klopfen statt läuten. Im Haus keinen Lift oder Aufzug benützen.
- Gebäude verlassen und erst draußen anrufen: Die Notrufnummern stehen in der Tabelle unten.
Diese Schrittfolge ist bei Netzbetreibern und Behörden in Österreich, Deutschland und der Schweiz im Kern identisch (Wiener Netze, Netz Niederösterreich, DVGW, Kanton Solothurn). Ein Punkt wirkt im Moment unlogisch, ist aber zentral: Der Anruf erfolgt erst außerhalb des Gefahrenbereichs. Suchen Sie die Undichtheit nicht selbst, und prüfen Sie nichts mit Feuerzeug oder Streichholz.
Wen Sie rufen: 128, 112, 118 – und wann der Installateur dran ist
| Land | Erste Anlaufstelle bei Gasgeruch |
|---|---|
| Österreich | Gasnotruf 128, rund um die Uhr (E-Control). Bei Feuer oder unmittelbarer Gefahr zusätzlich die Feuerwehr unter 122. |
| Deutschland | Entstörungs- bzw. Bereitschaftsdienst des Gasnetzbetreibers; die Nummer steht meist am Gaszähler oder auf der Abrechnung. Ist sie nicht zur Hand, rät der DVGW, die Feuerwehr unter 112 zu rufen. |
| Schweiz | Notfalldienst der Gasversorgung oder die Feuerwehr unter 118 (Kanton Solothurn). Die europaweite Notrufnummer 112 funktioniert ebenfalls. |
Der Notdienst des Netzbetreibers bzw. der Gasversorgung ist der richtige erste Kontakt, weil er die Anlage kennt: Er ortet die Undichtheit, sperrt ab und entscheidet, ob das Gebäude geräumt werden muss. Er ist rund um die Uhr erreichbar – in Deutschland weist der DVGW darauf hin, dass die Nummer des Gasversorgers am Hausanschluss oder am Gaszähler angeschrieben ist.
Zwei Adressen werden oft verwechselt. Der Netzbetreiber sichert die Leitung bis zur Hauptabsperreinrichtung; ab dort ist die Hausinstallation Sache der Eigentümer und Betreiber (DVGW). Die Reparatur einer undichten Hausleitung, der Tausch eines defekten Geräts oder die Kontrolle der Abgaswege sind daher ein Auftrag an einen Installateur: in Österreich an einen Installations- oder Heizungsbetrieb und den Rauchfangkehrer, in Deutschland an einen Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik und den Schornsteinfeger, in der Schweiz an einen Sanitär- oder Heizungsinstallateur und den Kaminfeger.
In einem Mietverhältnis gehört die Meldung an die Hausverwaltung bzw. die Eigentümerin dazu, am besten noch am selben Tag. Wer die Reparaturkosten trägt, hängt von Land, Vertrag und Ursache ab. Pauschale Aussagen dazu wären unseriös – im Zweifel hilft eine Mieter- oder Konsumentenberatung.
Was der Einsatz kostet – und was nichts kostet
Der Notruf und der Notdienst des Gasversorgers kosten nichts: Die Wiener Netze bezeichnen ihren Gas-Notruf 128 als gratis, der DVGW schreibt von einem Sicherheits-Service, der keinen Cent kostet, der Kanton Solothurn von einem Service, der keinen Rappen kostet – jeweils auch bei falschem Alarm. Teuer wird es erst danach, wenn Leitung oder Gerät instand gesetzt werden müssen.
Für Handwerksleistungen gibt es in Österreich belastbare Kammerdaten (Stand 2026):
| Position (Österreich) | Belegte Orientierung |
|---|---|
| Regiestundensätze Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechnik ab 1. Jänner 2026, ohne Umsatzsteuer | Monteur 70,66 €, Hilfsmonteur 60,96 €, Spezialmonteur 91,28 € pro Stunde (Wirtschaftskammer Österreich) |
| Installateur-Preiserhebung Niederösterreich 2025 | Facharbeiterstunde 81 bis 168 €, Partiestunde 119 bis 195 €, Anfahrtsverrechnung von inkludierter Wegzeit bis 98 € (Arbeiterkammer Niederösterreich) |
Rechnet man einen Notdienst-Einsatz mit Anfahrt und ein bis zwei Arbeitsstunden, ergibt sich daraus eine Größenordnung von rund 150 bis 450 Euro. Das ist eine Ableitung aus den beiden Erhebungen, kein Marktpreis. Material, ein neues Gasgerät oder eine aufwendige Leitungssanierung kommen hinzu.
Für Deutschland und die Schweiz ließ sich keine vergleichbare Kammer- oder Verbandserhebung finden, die Preise für einen Gas-Notdienst ausweist. Abgerechnet wird auch dort nach Arbeitszeit, Anfahrt und Material. Fragen Sie am Telefon nach Stundensatz, Anfahrtspauschale und Zuschlägen für Nacht- oder Wochenendarbeit – und lassen Sie sich die Auskunft schriftlich geben.
Auch die wiederkehrende Prüfung der Gasanlage hat ihren Preis und unterschiedliche Fristen. In Deutschland sollen Eigentümer und Mieter ihre Gasleitungen laut DVGW alle zwölf Jahre auf Gebrauchsfähigkeit und Dichtheit prüfen lassen; das Ergebnis wird in einem Prüfprotokoll dokumentiert. In Österreich ist das landesgesetzlich geregelt: In Niederösterreich ist eine wiederkehrende Überprüfung in Abständen von längstens zwölf Jahren vorgeschrieben (Netz Niederösterreich), in Salzburg sind bewilligungspflichtige Gasanlagen alle fünf Jahre zu prüfen (Salzburg AG). In der Schweiz regelt die SVGW-Richtlinie G4 die periodischen Sicherheitskontrollen; wie oft kontrolliert wird, hängt von Gasversorger, Kanton und Anlagentyp ab. Fristen und Ablauf im Detail stehen im Artikel Gasleitung prüfen lassen.
Vorbeugen: Wartung, Verbrennungsluft, Warnmelder
Gasgeräte brauchen regelmäßige Pflege. Wiener Netze und Netz Niederösterreich empfehlen, das Gerät einmal im Jahr vom technischen Kundendienst des Herstellers oder von befugten Installateuren überprüfen zu lassen; der beste Zeitpunkt liegt im Sommer, vor Beginn der Heizperiode. Der DVGW verweist auf die Inspektionsintervalle der Hersteller und nennt Warnzeichen: gelbe statt blaue Flamme, Rußspuren, ungewöhnliche Geräusche beim Anspringen, auffälliger Geruch im Betrieb.
Ein zweiter Punkt ist die Verbrennungsluft. Dunstabzugshauben sowie Bad- und WC-Ventilatoren können dem Gasgerät die Luft entziehen, die es zum Verbrennen braucht – daraus kann eine Kohlenmonoxid-Vergiftung entstehen (Wiener Netze). Wer Fenster und Türen neu abdichtet oder ein zusätzliches Abluftgerät anschafft, sollte das laut DVGW vorher mit Installateur oder Schornsteinfeger klären. Ebenso wichtig ist der jährliche Termin des Rauchfangkehrers (AT), Schornsteinfegers (DE) oder Kaminfegers (CH): Er prüft unter anderem die Abgaswege und die Luftzufuhr kamingebundener Gasgeräte (E-Control, Wiener Netze).
Zusätzlich gibt es Gaswarnmelder für den Haushalt. Sie können als Frühwarnung nützlich sein, ersetzen aber weder die Wartung noch den Notruf – bei Geruch gilt immer die Schrittfolge oben. Und ein Detail, das im Ernstfall Minuten kostet: Die Absperreinrichtungen an Hausanschluss und Zähler müssen frei zugänglich sein. Der DVGW weist ausdrücklich darauf hin, dass Fahrrad, Blumenampel oder Wäscheständer dort nichts zu suchen haben.
Wer die Nummer des Netzbetreibers im Handy gespeichert hat und weiß, wo der Gashahn sitzt, verliert im Ernstfall keine Zeit. Wartung und Dichtheitsprüfung lassen sich in der warmen Jahreszeit erledigen, bevor die Heizperiode beginnt. Betriebe für Wartung, Reparatur oder Gasprüfung finden Sie z. B. über die Suche auf ReparaturProfi.
Dieser Artikel ersetzt keine fachliche Beratung. Im Zweifel den Rat eines konzessionierten Betriebs einholen.
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