Baum schneiden lassen: Kosten, Genehmigung und der richtige Zeitpunkt
Der alte Obstbaum im Garten wächst in alle Richtungen, der Ahorn wirft zu viel Schatten auf die Terrasse, oder ein Sturm hat Äste abgeknickt. Irgendwann stellt sich die Frage: Kann ich den Baum selbst schneiden, oder brauche ich einen Fachbetrieb? Und darf ich das überhaupt jederzeit? In Österreich, Deutschland und der Schweiz gelten unterschiedliche Regeln zu Schutzzeiten und Genehmigungen.
Wann darf ein Baum geschnitten werden?
In Deutschland regelt das Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 BNatSchG), dass Bäume, Hecken und Gehölze außerhalb des Waldes vom 1. März bis zum 30. September nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten werden dürfen. Die Schutzzeit soll brütende Vögel und andere Tiere schützen, die in Gehölzen nisten.
Was während der Schutzzeit erlaubt ist: Schonende Form- und Pflegeschnitte, bei denen nur einzelne Äste entfernt werden, sind ganzjährig zulässig. Der Zuwachs des Jahres darf korrigiert werden, solange der Eingriff das Gehölz nicht wesentlich verändert. Radikale Rückschnitte oder das Entfernen ganzer Kronenteile sind in dieser Zeit jedoch verboten.
Ausnahme Hausgarten: Bäume auf gärtnerisch genutzten Grundstücken sind vom Fällverbot ausgenommen. Das bedeutet: Im eigenen Garten dürfen Sie auch während der Schutzzeit fällen, sofern keine kommunale Baumschutzsatzung greift und der Baum nicht als Biotop oder Nistplatz dient.
In Österreich und der Schweiz gibt es kein bundesweites Schnittverbot wie in Deutschland. Die Regelungen sind kantonal beziehungsweise landesgesetzlich unterschiedlich, orientieren sich aber häufig an ähnlichen Zeiträumen während der Brutzeit.
Der beste Zeitpunkt für Pflegeschnitte: Für die meisten Laubbäume empfehlen Fachleute das Frühjahr nach der Frostperiode (März bis April) oder den Spätsommer (August bis September). Obstbäume werden oft im späten Winter geschnitten, damit die Schnittwunden vor dem Austrieb verheilen können.
Baumschnitt durch einen Fachbetrieb: Ablauf und Vorbereitung
Wenn Sie einen Gartenbaubetrieb oder Baumpflegedienst beauftragen, läuft die Arbeit in der Regel so ab:
So gehen Sie vor
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Besichtigung vereinbaren: Die meisten Betriebe bieten eine kostenlose Erstbesichtigung an. Der Fachmann beurteilt den Zustand des Baumes, den nötigen Schnittumfang und die Zugänglichkeit.
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Kostenvoranschlag einholen: Auf Basis der Besichtigung erhalten Sie einen schriftlichen Kostenvoranschlag. Achten Sie darauf, dass Anfahrt, Arbeitsstunden, Entsorgung des Schnittguts und gegebenenfalls Genehmigungskosten separat ausgewiesen sind.
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Genehmigung prüfen: Falls Ihr Baum unter eine Baumschutzsatzung fällt, muss die Genehmigung vor Arbeitsbeginn vorliegen. Der Betrieb kann Sie dabei beraten, stellt den Antrag aber in der Regel nicht selbst.
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Termin und Zugang klären: Am Arbeitstag sollten Zufahrt und Arbeitsbereich frei sein. Bei Arbeiten mit Hubsteiger oder Hänger ist ausreichend Platz nötig.
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Abnahme und Entsorgung: Nach dem Schnitt kontrollieren Sie das Ergebnis. Viele Betriebe häckseln das Schnittgut vor Ort oder transportieren es ab. Klären Sie vorab, ob Sie das Holz behalten möchten.
Was Baumpflege kostet
Die Kosten für professionellen Baumschnitt hängen von mehreren Faktoren ab: Baumgröße, Zugänglichkeit, benötigte Technik und regionaler Preisspiegel.
| Leistung | Preisspanne (brutto, Stand 2026) |
|---|---|
| Baumschnitt mit Handwerkzeug | 40–55 €/Stunde |
| Baumschnitt mit Kettensäge | 55–100 €/Stunde |
| Seilklettertechnik (1 Person) | 70–120 €/Stunde |
| Seilklettertechnik (2-Personen-Team) | 140–200 €/Stunde |
| Hubsteiger-Einsatz (zusätzlich) | 80–150 €/Einsatz |
Quellen: Baumpflegeportal.de, baumpflege-ma.at, 11880-gartenbau.com (Stand 2026)
Regionale Unterschiede: In Ballungsräumen wie Wien, Zürich oder München liegen die Stundensätze tendenziell am oberen Ende der Spanne. In ländlichen Regionen sind die Preise oft niedriger, dafür können längere Anfahrtswege berechnet werden.
Kostentreiber: Besonders aufwendig sind Bäume in schwer zugänglichen Lagen (Hanglage, enge Hofeinfahrt, Nähe zu Stromleitungen), sehr hohe Bäume oder solche mit abgestorbenen Kronenteilen. Bei Totholzentfernung in großer Höhe ist Seilklettertechnik oft die einzige Option, was den Preis erhöht.
Genehmigungspflicht: Was in Österreich, Deutschland und der Schweiz gilt
Ob Sie eine behördliche Genehmigung brauchen, hängt vom Stammumfang und den lokalen Vorschriften ab. Die Regelungen unterscheiden sich stark.
Deutschland
Viele Kommunen haben eine Baumschutzsatzung, die Bäume ab einem bestimmten Stammumfang schützt. Typisch ist eine Grenze von 80 cm Stammumfang, gemessen in 1 bis 1,30 Meter Höhe. Für das Fällen oder einen starken Rückschnitt solcher Bäume brauchen Sie eine Genehmigung vom zuständigen Ordnungs- oder Umweltamt. Die Gebühren liegen je nach Kommune zwischen 25 und 85 Euro. Nicht alle Gemeinden haben eine Baumschutzsatzung — erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadtverwaltung.
Österreich
In Wien gilt das Wiener Baumschutzgesetz: Alle Bäume mit einem Stammumfang ab 40 cm (gemessen in 1 Meter Höhe) sind geschützt. Das Entfernen erfordert eine Bewilligung der MA 42 (Wiener Stadtgärten). Bei genehmigten Fällungen sind häufig Ersatzpflanzungen vorgeschrieben — laut Gesetz pro angefangener 15 cm Stammumfang ein Ersatzbaum mittlerer Baumschulqualität. Andere Bundesländer und Gemeinden in Österreich haben eigene Regelungen, die weniger streng oder gar nicht vorhanden sein können.
Schweiz
Der Baumschutz ist kantonal und kommunal geregelt, ein einheitliches Bundesgesetz gibt es nicht. Die Stammumfang-Grenzen variieren erheblich:
| Stadt/Kanton | Stammumfang ab |
|---|---|
| Zürich | 100 cm |
| Basel-Stadt | 90 cm |
| Bern (Innenstadt/Aareschutzgebiet) | 30 cm |
| Bern (übriges Gemeindegebiet) | 80 cm |
Quelle: stadt-zuerich.ch, bern.ch, bs.ch (Stand 2026)
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde oder beim kantonalen Bauamt nach den geltenden Vorschriften.
Strafen bei Verstößen: Wer ohne Genehmigung einen geschützten Baum fällt, muss in allen drei Ländern mit empfindlichen Bußgeldern rechnen — je nach Schwere bis zu mehreren tausend Euro oder Franken.
Häufige Fehler beim Baumschnitt
Ein falscher Schnitt kann den Baum dauerhaft schädigen. Diese Fehler sehen Fachleute regelmäßig:
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Kappung der Krone: Das radikale Einkürzen des Haupttriebs (Topping) führt zu Fäulnis und instabilen Wasserreisern. Der Baum verliert seine natürliche Wuchsform und wird anfälliger für Krankheiten.
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Schnitt zur falschen Zeit: Wer im Hochsommer stark schneidet, schwächt den Baum durch Saftverlust. Bei Frost können Schnittwunden einreißen.
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Aststummel stehen lassen: Wird ein Ast nicht am Astring (der leichten Verdickung an der Astbasis) abgesägt, heilt die Wunde schlecht und bietet Pilzen Eintritt.
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Zu viel auf einmal entfernen: Mehr als 20 bis 30 Prozent der Blattmasse sollten nicht in einem Jahr weggeschnitten werden. Der Baum braucht Laub für die Photosynthese.
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Stumpfe oder unsaubere Werkzeuge: Ausgefranste Schnittflächen heilen langsamer und sind anfälliger für Infektionen.
Wann Selbermachen keine gute Idee ist: Sobald eine Leiter nicht mehr reicht, schwere Äste über Dächern, Zäunen oder Leitungen hängen oder der Baum Anzeichen von Krankheit zeigt (Pilzfruchtkörper, tote Äste), gehört die Arbeit in die Hände eines Fachbetriebs. Gärtner und Baumpflegebetriebe verfügen über die nötige Ausrüstung und Erfahrung, um sicher und baumgerecht zu arbeiten.
Betriebe finden
Wenn Sie für Ihren Garten einen Gartenbaubetrieb oder Baum-Fällservice suchen, hilft eine regionale Suche. Betriebe in Ihrer Nähe finden Sie z. B. über die Suche auf ReparaturProfi.
Dieser Artikel ersetzt keine fachliche Beratung. Im Zweifel den Rat eines konzessionierten Betriebs einholen.
Titelbild: Hernan Berwart via Pexels.