Wanddurchbruch bei tragenden Wänden: Genehmigung, Ablauf und Kosten im DACH-Raum

Offene Wohnküche statt dunklem Flur, mehr Tageslicht im Wohnzimmer, ein großzügiger Durchgang zwischen zwei Zimmern: Der Wunsch nach offenen Grundrissen ist nachvollziehbar. Doch sobald eine tragende Wand betroffen ist, gelten strenge Regeln. Ein eigenmächtiger Durchbruch kann im schlimmsten Fall zum Teileinsturz führen, den Versicherungsschutz kosten und hohe Bußgelder nach sich ziehen.

Dieser Ratgeber erklärt, wie Sie tragende von nicht-tragenden Wänden unterscheiden, welche Genehmigungen in Österreich, Deutschland und der Schweiz nötig sind und mit welchen Kosten Sie rechnen sollten.

Tragende oder nicht-tragende Wand: So erkennen Sie den Unterschied

Nicht jede Innenwand hält das Gebäude zusammen. Es gibt zwei Grundtypen:

Tragende Wände leiten Lasten aus darüberliegenden Geschossen, dem Dach oder den Decken in das Fundament ab. Sie bestehen meist aus Ziegel, Beton oder Kalksandstein und sind in der Regel 17,5 bis 24 Zentimeter dick. In älteren Gebäuden können auch Holzständerwände tragend sein.

Nicht-tragende Wände (Trennwände) dienen nur der Raumaufteilung. Sie sind oft dünner — etwa 10 bis 12 Zentimeter — und bestehen häufig aus Gipskarton oder Leichtbausteinen.

Eine sichere Aussage kann jedoch nur ein Tragwerksplaner oder Statiker treffen. Wandstärke allein ist kein verlässliches Kriterium, denn auch dünnere Wände können in bestimmten Konstruktionen lastabtragend sein. Bevor Sie irgendwelche Arbeiten beginnen, sollten Sie die Originalpläne prüfen — in älteren Gebäuden sind diese beim Bauamt oder bei der Hausverwaltung archiviert.

Genehmigung und Statiker: Was in AT, DE und CH vorgeschrieben ist

Die Vorschriften unterscheiden sich je nach Land und teils auch nach Bundesland oder Kanton.

Deutschland

In den meisten Bundesländern ist ein Eingriff an einer tragenden Wand genehmigungspflichtig. Zuständig ist das örtliche Bauamt. Grundlage für den Bauantrag ist ein statisches Gutachten, das von einem Bauingenieur oder Tragwerksplaner erstellt wird. Ohne dieses Gutachten erteilt das Bauamt keine Genehmigung.

Bei Eigentumswohnungen kommt hinzu: Tragende Wände gehören zum Gemeinschaftseigentum. Sie benötigen daher einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft, bevor Sie überhaupt einen Antrag stellen können.

Österreich

In Wien ist die MA 37 (Baupolizei) zuständig. Je nach Umfang des Eingriffs gibt es zwei Verfahrenswege:

  • Bauanzeige (§ 62 Wiener Bauordnung): Erforderlich bei kleineren tragenden Eingriffen. Einzureichen sind Bestandsplan, Einreichplan, Baubeschreibung und ein statisches Vorgutachten. Bearbeitungsdauer: rund vier Wochen.
  • Baubewilligung (§ 60): Bei größeren Eingriffen an der Tragstruktur. Benötigt werden zusätzlich eine vollständige Statik und gegebenenfalls ein Energieausweis. Die Bearbeitung dauert drei bis sechs Monate.

In anderen Bundesländern gelten eigene Bauordnungen — erkundigen Sie sich bei der zuständigen Baubehörde.

Schweiz

Für das Entfernen von Innenwänden ist in der Schweiz in der Regel keine Baubewilligung erforderlich. Das bedeutet aber nicht, dass Sie ohne Prüfung loslegen dürfen. Bei tragenden Wänden muss zwingend ein Bauingenieur die Statik beurteilen. Ist die Wand tatsächlich lastabtragend, sind entsprechende Ersatzmaßnahmen wie Stahlträger erforderlich. In denkmalgeschützten Gebäuden oder bei Veränderungen an der Fassade kann dennoch eine Bewilligung nötig sein.

Land Genehmigung bei tragender Wand Zuständige Stelle
DE Meist ja (landesabhängig) Bauamt
AT Ja (Bauanzeige oder Baubewilligung) Baubehörde (z. B. MA 37 in Wien)
CH In der Regel nein, aber Statik-Prüfung Pflicht Bauamt des Kantons (bei Sonderfällen)

Ablauf eines Wanddurchbruchs: Von der Planung bis zum Sturz

Ein fachgerechter Wanddurchbruch folgt einem klaren Ablauf:

  1. Bestandsaufnahme: Prüfung der Baupläne und Vor-Ort-Besichtigung durch einen Statiker. Dabei wird festgestellt, ob die Wand tragend ist und welche Lasten sie aufnimmt.

  2. Statisches Gutachten: Der Tragwerksplaner berechnet, welche Ersatzmaßnahme nötig ist — in der Regel ein Stahlträger (Sturz), der die Last auf die verbleibenden Wandteile oder Stützen umleitet.

  3. Genehmigung einholen: Je nach Land und Umfang reichen Sie Bauanzeige oder Bauantrag ein. In Eigentumswohnungen holen Sie parallel die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft ein.

  4. Ausführung: Ein Bauunternehmen oder Maurerbetrieb setzt temporäre Abstützungen, bricht die Wand kontrolliert ab, setzt den Stahlträger ein und stellt die Oberflächen wieder her.

  5. Abnahme: In manchen Fällen prüft das Bauamt oder ein Prüfstatiker die Ausführung vor Ort.

Kosten im DACH-Raum: Womit Sie rechnen müssen

Die Gesamtkosten hängen von der Wandlänge, dem Gebäudetyp und dem regionalen Lohnniveau ab. Die folgenden Spannen beziehen sich auf das Jahr 2026.

Statik-Gutachten

Land Leistung Kosten
DE Tragende Wand, Durchbruch bis 175 cm 500–1.000 €
DE Tragende Wand, Durchbruch bis 250 cm inkl. Stahlträgerbemessung 800–2.300 €
AT Vorgutachten 120–500 €
AT Wanddurchbruch-Berechnung 600–1.200 €
CH Statik-Gutachten 500–1.000 CHF

Quellen: VTM Statik (DE, 2026), flarent.at (AT, 2026), bawos.ch (CH, 2023)

Bauliche Ausführung

Land Umfang Gesamtkosten
DE Türdurchbruch ca. 2 m² 3.500–5.500 €
DE Komplette Wand mit Stahlträger über Raumbreite 8.000–13.000 €
AT Ein tragender Durchbruch in 90-m²-Wohnung (Wien) ca. 13.500 €
AT Größere Grundrissänderung mit 1–2 Durchbrüchen 15.000–35.000 €
CH Tragende Wand pro Laufmeter 3.000–10.000 CHF

Quellen: Schwäbisch Hall (DE, 2026), flarent.at (AT, 2026), bawos.ch (CH, 2023)

Die Kosten in der Schweiz liegen aufgrund des höheren Lohnniveaus tendenziell über dem deutschen und österreichischen Niveau. Alle Angaben verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer und umfassen in der Regel Abbruch, Stahlträger, Entsorgung und Verputzarbeiten — nicht jedoch Malerarbeiten oder Bodenbeläge.

Häufige Fehler und worauf Sie bei der Beauftragung achten sollten

Ohne Statiker loslegen: Der häufigste und gefährlichste Fehler. Selbst erfahrene Heimwerker können nicht zuverlässig beurteilen, ob eine Wand tragend ist.

Genehmigung vergessen: Ein nachträglich festgestellter ungenehmigter Eingriff kann zu Rückbauverfügungen, Bußgeldern und Problemen beim Verkauf der Immobilie führen.

Nur den günstigsten Anbieter wählen: Holen Sie mindestens zwei bis drei Angebote ein und achten Sie darauf, dass die Positionen vergleichbar sind. Ein seriöser Betrieb wird das Statik-Gutachten einsehen wollen, bevor er ein verbindliches Angebot abgibt.

Leitungen übersehen: In Wänden verlaufen oft Strom-, Wasser- oder Heizungsleitungen. Diese müssen vor dem Durchbruch geortet und gegebenenfalls umgelegt werden.

Eigentümergemeinschaft übergehen: In Mehrparteienhäusern kann ein nicht abgestimmter Eingriff zu Rechtsstreitigkeiten führen — auch wenn die Baugenehmigung vorliegt.

Wenn Sie einen geeigneten Bauunternehmen- oder Maurerbetrieb in Ihrer Region suchen, können Sie beispielsweise die Suche auf ReparaturProfi nutzen.

Dieser Artikel ersetzt keine fachliche Beratung. Im Zweifel den Rat eines konzessionierten Betriebs einholen.

Titelbild: Engin Akyurt via Pexels.

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