Anzeige

Solarpflicht beim Dachsanieren: Was in DE, AT und CH gilt

Im Oktober häufen sich die Termine, bei denen es ums Dach geht. Der Betrieb ist bestellt, die Neueindeckung durchgerechnet, das Gerüst eingeplant. Spätestens beim Aufmaß kommt die Frage, ob auf das neue Dach auch eine Photovoltaikanlage gehört. Ob daraus eine Pflicht wird, hängt nicht vom Dachdecker ab, sondern vom Standort des Hauses und vom Umfang der Arbeiten.

Wann die Frage überhaupt auftaucht

Eine Solarpflicht greift in der Regel erst bei einer umfassenden Maßnahme: neue Dachhaut, grundlegende Sanierung, Neubau oder größerer Umbau. Wer nur einzelne gebrochene Ziegel tauschen lässt oder eine undichte Stelle flicken lässt, löst sie nicht aus. Die Formulierungen unterscheiden sich: In Deutschland sprechen die Landesbauordnungen meist von einer „grundlegenden Dachsanierung“ oder von der „vollständigen Erneuerung der Dachhaut“, in Österreich von einer umfassenden Dachsanierung.

Davon zu trennen ist die Meldepflicht. Eine fertig installierte Anlage muss beim Netzbetreiber angemeldet und in einem Register erfasst werden — unabhängig davon, ob eine Pflicht bestand. Wie das in den drei Ländern abläuft, steht im Artikel zur Anmeldung und Genehmigung von Photovoltaik.

Anzeige

Die Pflicht knüpft außerdem an das Bauvorhaben an, nicht an das Gebäudealter. Wer 2027 ohnehin neu eindeckt, kann betroffen sein, während das Nachbarhaus ohne Baumaßnahme nicht betroffen ist.

Was in Deutschland, Österreich und der Schweiz gilt

Deutschland regelt das über die Bauordnungen der Länder. Nach einer Übersicht der Deutschen Handwerks Zeitung (Stand September 2026) verlangen unter anderem Baden-Württemberg (bei grundlegender Dachsanierung seit 1. Januar 2023), Berlin (seit 2023), Hamburg (bei vollständiger Erneuerung der Dachhaut seit 2024), Bremen (seit 2024), Niedersachsen (seit 1. Januar 2025) und Nordrhein-Westfalen (bei Dachsanierungen im Bestand ab 2026) eine Anlage. In Bayern gilt die Vorgabe für private Wohngebäude bei Sanierung oder vollständiger Erneuerung der Dachhaut seit 1. Januar 2025, allerdings als Soll-Vorschrift und nicht als zwingende Pflicht.

Üblich sind Ausnahmen für kleine Dächer: Häuser mit weniger als 50 Quadratmetern Dachfläche sind in der Regel ausgenommen, ebenso Härtefälle wie eine ungünstige Ausrichtung oder unverhältnismäßige Kosten. Auf Bundesebene sieht das Gebäudemodernisierungsgesetz eine schrittweise Solarpflicht ab 2027 vor, zunächst für Nichtwohngebäude, ab 2030 für neue Wohngebäude. Bestehende Wohngebäude sind davon laut Deutscher Handwerks Zeitung nicht erfasst.

Anzeige

Österreich hat keine bundeseinheitliche Photovoltaikpflicht für alle Wohngebäude. Der Fahrplan läuft über die OIB-Richtlinie 6, mit der die EU-Gebäuderichtlinie umgesetzt wird. Laut dem Bundesverband Photovoltaic & Battery Austria (PV&B Austria) sind Solaranlagen ab 1. Jänner 2027 auf neuen Gebäuden und ab 2028 auch auf Bestandsgebäuden verpflichtend umzusetzen. Die OIB-Richtlinie ist aber eine Musterrichtlinie: Verbindlich wird sie erst, wenn das jeweilige Bundesland sie in seine Bauordnung übernimmt. Deshalb zählt in Österreich die Auskunft der örtlichen Baubehörde mehr als jede allgemeine Übersicht.

Die Schweiz kennt seit der Revision des Energiegesetzes eine bundesweite Pflicht für Neubauten mit mehr als 300 Quadratmetern anrechenbarer Gebäudefläche: Auf dem Dach oder an der Fassade muss eine Solaranlage erstellt werden (Art. 45a EnG, in Kraft seit 1. Januar 2025). Für bestehende Gebäude enthält das Bundesrecht keine Pflicht. Die Kantone dürfen strenger sein; im Kanton Zürich müssen Neubauten seit dem 1. September 2022 einen Teil des benötigten Stroms selbst produzieren (§ 10c EnerG). Details und Ausnahmen regelt die kantonale Energiefachstelle.

Land Grundlage Betroffen bei Dachsanierung Verbindliche Auskunft
Deutschland Bauordnungen der Länder, ab 2027 zusätzlich Bundesrecht Ja, in mehreren Bundesländern; Ausnahmen u. a. unter 50 m² Dachfläche Bauordnungsamt der Gemeinde
Österreich OIB-Richtlinie 6, übernommen in die Landesbauordnungen Ab 2028 bei Bestandsgebäuden, sofern das Land die Richtlinie umgesetzt hat Baubehörde der Gemeinde
Schweiz Art. 45a EnG (Neubau), kantonales Recht Bundesrechtlich nein; einzelne Kantone gehen weiter Kantonale Energiefachstelle

Dach und Solar in der richtigen Reihenfolge

Dachdecker und Solarteur arbeiten am selben Bauteil, aber mit unterschiedlichen Zuständigkeiten. Der Dachdecker verantwortet die Dachhaut, die Unterkonstruktion und die Durchdringungen. Der Solarbetrieb plant Module, Dachhaken und Anschluss; die elektrische Seite bis zum Zählerschrank gehört in die Hand eines konzessionierten Elektrobetriebs. Bei Grenzfällen — etwa einem alten, schwach dimensionierten Dachstuhl — kommt eine Statikbeurteilung dazu.

Anzeige

Der wirtschaftlich entscheidende Punkt ist die Taktung. Wird das Gerüst für die Neueindeckung gestellt und Wochen später für die Module noch einmal, zahlen Sie den Auf- und Abbau doppelt. Deshalb gehört die Photovoltaik in die Ausschreibung der Dacharbeiten, auch wenn die Anlage später montiert wird. Was ein Gerüst kostet, steht im Beitrag Gerüst für Fassadenarbeiten.

So gehen Sie vor

  1. Umfang der Arbeiten schriftlich festhalten: komplette Dachhaut oder nur Teile, inklusive Dämmung und Spenglerarbeiten.
  2. Bei der Gemeinde beziehungsweise der kantonalen Energiefachstelle nachfragen, ob für Ihr Vorhaben eine Pflicht greift und welche Ausnahmen möglich sind.
  3. Dachdecker und Solarbetrieb gemeinsam an einen Tisch holen, bevor der Auftrag vergeben wird: Dachhaken, Leitungsführung, Ziegelbild und Durchdringungen müssen zusammenpassen.
  4. Gerüst für beide Gewerke im selben Zeitfenster einplanen und im Angebot als gemeinsame Position ausweisen lassen.
  5. Zählerschrank und Hausanschluss prüfen lassen, bevor die Module bestellt werden; eine Verstärkung braucht Vorlauf.
  6. Förderung vor der Auftragserteilung klären, da Zusagen meist an einen Zeitpunkt und an technische Werte gebunden sind.

Was die Kombination kostet

Für die Neueindeckung selbst führen die Dachdeckerverbände keine öffentlichen Durchschnittspreise. Belastbar ist die Struktur: Preis pro Quadratmeter Dachfläche, Material der Eindeckung, Aufwand für Entsorgung und Lattung, Anzahl der Gauben, Fenster und Durchdringungen sowie die Art der Dämmung. Wer eine Zahl im Angebot sieht, sollte prüfen, welche dieser Posten enthalten sind. Mehr dazu im Beitrag Dach neu eindecken lassen.

Für die Solaranlage gibt es Vergleichswerte. In Deutschland nennt das Fraunhofer ISE für schlüsselfertige Aufdachanlagen zuletzt einen Durchschnitt von gut 1.000 Euro pro Kilowattpeak netto (Stand 2026); kleinere Anlagen und aufwendige Dächer liegen darüber. In der Schweiz leitet das Bundesamt für Energie aus eingereichten Offerten und Rechnungen eine Referenzkurve ab; sie lag 2025 bei rund 1.600 Franken pro Kilowatt plus rund 5.300 Franken Grundkosten, ohne Mehrwertsteuer. Für eine Anlage mit 8 Kilowattpeak ergibt das rund 18.000 Franken.

Land Richtwert Solaranlage Quelle Stand
Deutschland gut 1.000 €/kWp netto im Durchschnitt, kleinere Dächer darüber Fraunhofer ISE 2026
Schweiz rund 1.600 CHF/kW plus rund 5.300 CHF Grundkosten, exkl. MWST Bundesamt für Energie, Preisbeobachtung 2025

Für Österreich liegen keine vergleichbaren Verbandsspannen vor; die Angebote streuen je nach Region, Dachform und Anlagengröße deutlich. Vergleichen Sie dort mindestens zwei bis drei Angebote mit identischem Leistungsumfang.

Ein Batteriespeicher ist ein eigener Posten und keine Voraussetzung für die Pflichterfüllung. Ob er sich rechnet, hängt am eigenen Verbrauchsprofil; dazu mehr im Beitrag Batteriespeicher nachrüsten. Alle genannten Werte sind Richtwerte aus öffentlichen Quellen, keine Fixpreise.

Häufige Fehler

  • Photovoltaik erst nach dem Dach bestellen. Damit wird das Gerüst zweimal gestellt, und die Dachhaken müssen nachträglich unter die neue Eindeckung — teurer und handwerklich schlechter.
  • Speicher ohne Verbrauchscheck kaufen. Ohne ausreichenden Eigenverbrauch bleibt die Investition ungenutzt; die Anlagengröße sollte zuerst am Verbrauch ausgerichtet werden.
  • Pflicht und Förderbedingung verwechseln. Förderprogramme verlangen oft bestimmte technische Werte, unabhängig davon, ob eine Pflicht gilt. Wer nur die Pflicht prüft, verliert unter Umständen den Zuschuss.
  • Bundesrecht mit Gemeindepraxis gleichsetzen. In allen drei Ländern entscheidet die konkrete Bauordnung oder das kantonale Recht; eine allgemeine Übersicht ersetzt die Nachfrage vor Ort nicht.

Klären Sie zuerst den Rahmen bei Ihrer Gemeinde und verlangen Sie dann Angebote, in denen Dach und Solar getrennt kalkuliert, aber gemeinsam terminiert sind. So sehen Sie, was die Pflicht tatsächlich kostet und was Sie freiwillig dazunehmen. Betriebe für Dachdeckerarbeiten und Photovoltaik in Ihrer Region finden Sie z. B. über die Suche auf ReparaturProfi.

Dieser Artikel ersetzt keine fachliche Beratung. Im Zweifel den Rat eines konzessionierten Betriebs einholen.

Titelbild: Calvin Seng via Pexels.

Anzeige

Kommentar hinzufügen

Anzeige