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Winterdienst-Vertrag: Worauf Hausbesitzer jetzt achten sollten

Wenn der erste Schnee fällt, ist es für die Organisation meist zu spät. Viele Winterdienst-Betriebe sind ab November ausgebucht. Ende August und September ist daher der richtige Zeitpunkt, um sich um Schneeräumung und Streudienst zu kümmern — sei es durch Eigenleistung oder einen Vertrag mit einem Dienstleister.

Räum- und Streupflicht: Was in Österreich, Deutschland und der Schweiz gilt

Als Eigentümer eines Grundstücks sind Sie in allen drei Ländern verpflichtet, angrenzende Gehwege von Schnee und Eis freizuhalten. Die genauen Regelungen unterscheiden sich jedoch.

Land Pflichtzeiten Breite Rechtsgrundlage
Österreich 6:00–22:00 Uhr 3 Meter entlang des Grundstücks Straßenverkehrsordnung (StVO)
Deutschland 7:00–20:00 Uhr (So/Feiertag ab 9:00) Je nach Gemeindesatzung, meist 1–1,5 Meter Kommunale Satzung
Schweiz 7:00–21:00 Uhr Treppen, Gehwege, angrenzendes Trottoir Werkeigentümerhaftung (Art. 58 OR)

In Österreich gilt laut Wirtschaftskammer: Gibt es keinen Gehsteig, muss ein mindestens ein Meter breiter Streifen am Fahrbahnrand geräumt werden. Die Pflicht kann vertraglich auf Dritte übertragen werden — etwa auf einen Winterdienst-Betrieb oder, bei Mietobjekten, auf die Hausverwaltung.

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In Deutschland haben die Kommunen die Verkehrssicherungspflicht in den meisten Fällen durch Satzung auf die anliegenden Grundstückseigentümer übertragen. Die genaue Breite, in der geräumt werden muss, variiert je nach Gemeinde.

In der Schweiz greift die Werkeigentümerhaftung nach Obligationenrecht: Wer ein Haus besitzt, muss dessen Zugänge so unterhalten, dass Dritte nicht zu Schaden kommen. Dazu gehört auch der Schutz vor Dachlawinen und herabfallenden Eiszapfen.

Warum Ende August der richtige Zeitpunkt ist

Gartenbaubetriebe und Gebäudereiniger, die Winterdienst anbieten, planen ihre Saison im Spätsommer. Wer erst im November anruft, steht oft vor vollen Auftragsbüchern — oder zahlt Aufschläge für kurzfristige Aufnahme.

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Ein weiterer Grund: Im September haben Sie Zeit, Angebote zu vergleichen und Vertragsdetails zu klären. Bei Schneefall bleibt dafür keine Ruhe.

Was im Vertrag stehen sollte

Ein Winterdienst-Vertrag regelt, wer wann räumt und streut — und wer haftet, wenn etwas schiefgeht. Diese Punkte sollten Sie vor Unterschrift prüfen:

Leistungsumfang

  • Welche Flächen werden geräumt (Gehweg, Einfahrt, Parkplätze, Treppen)?
  • Wird nur Schnee geräumt oder auch bei Glatteis gestreut?
  • Welches Streumittel wird verwendet (Splitt, Granulat, Salz)? In vielen deutschen Gemeinden ist Streusalz auf Gehwegen verboten.

Einsatzzeiten und Auslöser

  • Ab welcher Schneehöhe wird geräumt?
  • Wie oft wird bei anhaltendem Schneefall nachgeräumt?
  • Werden die gesetzlichen Räumzeiten eingehalten (siehe Tabelle oben)?

Dokumentation

Seriöse Betriebe dokumentieren jeden Einsatz mit Datum, Uhrzeit und Foto. Diese Dokumentation ist wichtig, falls es zu einem Unfall und anschließenden Haftungsfragen kommt.

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Haftung und Versicherung

Die Räumpflicht bleibt rechtlich beim Eigentümer. Auch wenn Sie einen Dienstleister beauftragen, können Sie bei Unfällen zur Verantwortung gezogen werden — etwa wenn der Betrieb seine Pflicht nicht erfüllt und Sie dies nicht kontrolliert haben.

Achten Sie darauf, dass der Vertrag eine Betriebshaftpflichtversicherung des Dienstleisters nachweist. Fragen Sie nach der Deckungssumme.

Kosten: Was Winterdienst im DACH-Raum kostet

Die Preise variieren je nach Grundstücksgröße, Region und Vertragsmodell. Für ein typisches Einfamilienhaus mit Gehweg und Einfahrt gelten laut Branchenportal MyHammer (Stand 2026) folgende Richtwerte für Deutschland:

Vertragsmodell Preisspanne
Einzeleinsatz 30–80 €
Monatspauschale 40–80 €
Saisonpauschale (November–März) 400–800 €
Pro Quadratmeter 1–9 €

In Ballungsräumen liegen die Preise tendenziell höher als auf dem Land. In Österreich und der Schweiz bewegen sich die Kosten in ähnlichen Größenordnungen, wobei regionale Unterschiede und Lohnniveaus eine Rolle spielen.

Achtung bei Billigangeboten: Wenn ein Anbieter deutlich unter dem Marktpreis liegt, prüfen Sie, ob eine Betriebshaftpflicht besteht und ob die Einsatzdokumentation gewährleistet ist.

Selbst räumen oder beauftragen: Wann sich ein Vertrag lohnt

Nicht jeder braucht einen professionellen Winterdienst. Die Entscheidung hängt von mehreren Faktoren ab:

Selbst räumen ist sinnvoll, wenn:

  • Sie zuverlässig vor Ort sind (keine langen Reisen im Winter)
  • Die zu räumende Fläche überschaubar ist
  • Sie körperlich in der Lage sind, auch bei starkem Schneefall zu räumen

Ein Vertrag lohnt sich, wenn:

  • Sie beruflich früh aus dem Haus müssen und nicht vor 6 bzw. 7 Uhr räumen können
  • Sie im Winter häufig verreisen
  • Die Fläche groß ist oder Treppen umfasst
  • Sie das Haftungsrisiko minimieren möchten

Auch Kombinationen sind möglich: Manche Eigentümer räumen selbst, haben aber einen Vertrag für den Fall längerer Abwesenheit.

So finden Sie einen geeigneten Betrieb

Winterdienst wird häufig von Gartenbaubetrieben, Hausmeisterservices und Gebäudereinigern angeboten. Achten Sie bei der Auswahl auf:

  • Nachgewiesene Betriebshaftpflichtversicherung
  • Klare Angaben zu Einsatzzeiten und Reaktionszeit
  • Referenzen oder Bewertungen anderer Kunden
  • Transparente Preisgestaltung (Pauschale vs. Einzelabrechnung)

Betriebe in Ihrer Region finden Sie z. B. über die Suche auf ReparaturProfi.

Dieser Artikel ersetzt keine fachliche Beratung. Im Zweifel den Rat eines konzessionierten Betriebs einholen.

Titelbild: Efrem Efre via Pexels.

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