Wespennest entfernen lassen: Kosten und wer zuständig ist

Ende Mai beginnt die Wespensaison. Nester, die im Frühjahr noch klein und unauffällig waren, wachsen jetzt sichtbar heran. Spätestens wenn ein Wespenvolk den Rollladenkasten, den Dachboden oder die Gartenlaube bezogen hat, stellt sich die Frage: Selbst handeln oder einen Fachbetrieb rufen — und was darf das kosten?

Welche Wespenarten sind geschützt

Nicht alle Wespen sind gleich. Von den rund 600 Wespenarten in Mitteleuropa werden nur zwei dem Menschen lästig: die Deutsche Wespe und die Gemeine Wespe. Beide nisten bevorzugt in dunklen Hohlräumen — Rollladenkästen, Dachböden, Erdlöchern — und kommen häufig mit Terrassen und Balkonen in Kontakt.

Hornissen (Vespa crabro) sind zwar ebenfalls Wespen, stehen aber unter besonderem Schutz. In Deutschland sind sie nach der Bundesartenschutzverordnung in Verbindung mit § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) eine besonders geschützte Art. Sie dürfen weder getötet noch gestört werden, und ihre Nester dürfen nur mit behördlicher Ausnahmegenehmigung entfernt werden. Wer gegen dieses Verbot verstößt, riskiert Bußgelder bis zu mehreren tausend Euro.

Auch gewöhnliche Wespen genießen in allen drei DACH-Ländern einen gewissen Schutz:

Land Rechtslage
Deutschland Allgemeiner Schutz nach § 39 BNatSchG — Tötung ohne vernünftigen Grund verboten
Österreich Schutz nach Landesgesetzen — mutwilliges Beunruhigen, Verfolgen oder Töten untersagt
Schweiz Hornissen und Bienen besonders geschützt; Entfernung nur bei Gefährdung und mit Bewilligung

In der Praxis bedeutet das: Ein Nest darf nur entfernt werden, wenn ein triftiger Grund vorliegt — etwa eine Allergie, die Nähe zu Kindern oder eine starke Beeinträchtigung der Wohnnutzung. Im Zweifel berät die untere Naturschutzbehörde (Deutschland), die Bezirkshauptmannschaft (Österreich) oder das kantonale Umweltamt (Schweiz).

Selbst entfernen oder Fachbetrieb beauftragen

Wer ein Wespennest selbst entfernen möchte, sollte sich der Risiken bewusst sein. Wespen verteidigen ihr Nest aggressiv, und mehrere Stiche können auch für Nicht-Allergiker gefährlich werden. Dazu kommt: Nester in Hohlräumen (Rollladenkästen, Zwischendecken, Erdlöcher) sind ohne Spezialausrüstung kaum zugänglich.

Wann Eigenregie möglich ist

  • Das Nest ist klein, frei hängend und gut erreichbar (z. B. an einem Ast im Garten).
  • Keine Personen mit Insektengiftallergie im Haushalt.
  • Das Nest gehört nicht zu einer geschützten Art (Hornissen erkennt man an der Größe — bis zu 35 mm — und dem gelb-braunen Kopf).

Wann der Fachbetrieb sinnvoll ist

  • Das Nest sitzt in einem Hohlraum oder an einer schwer zugänglichen Stelle.
  • Es handelt sich um Hornissen oder eine andere geschützte Art.
  • Im Haushalt leben Allergiker, Kinder oder pflegebedürftige Personen.
  • Das Nest ist bereits so groß, dass ein Angriff der Kolonie schwer zu kontrollieren wäre.

Kosten der professionellen Entfernung

Die Kosten für eine Wespennestentfernung durch einen Schädlingsbekämpfer hängen von mehreren Faktoren ab: Lage und Zugänglichkeit des Nests, Größe der Kolonie, Anfahrtsweg und Dringlichkeit. Eine Übersicht nach Land:

Land Preisspanne (2026) Quelle
Deutschland 100 bis 250 € my-hammer.de
Österreich 50 bis 250 € my-hammer.at
Schweiz 180 bis 320 CHF ofri.ch

In der Schweiz liegt die Hälfte aller Aufträge unter 250 Franken. In allen drei Ländern treiben schwer zugängliche Nester — etwa in Dachspitzen, hinter Fassadenverkleidungen oder unter Terrassen — die Kosten nach oben. Wenn eine Hebebühne oder ein Gerüst nötig ist, können schnell mehrere hundert Euro dazukommen.

Notdienst-Zuschläge: Wer eine besonders schnelle Entfernung wünscht, zahlt oft einen Aufschlag von etwa 50 Euro. Manche Betriebe berechnen auch Wochenend- oder Abendzuschläge.

Hornissen: Da für die Entfernung eines Hornissennests eine behördliche Genehmigung erforderlich ist, kann der Aufwand höher sein. Viele Schädlingsbekämpfer siedeln Hornissen nach Möglichkeit um, anstatt sie zu vernichten — das ist aufwendiger, aber naturschutzkonform.

Feuerwehr, Imker oder Schädlingsbekämpfer — wer hilft wo

In vielen Fällen ist der erste Gedanke: Feuerwehr rufen. Doch in allen drei DACH-Ländern ist die Feuerwehr für Wespennester in der Regel nicht zuständig. Sie rückt nur aus, wenn akute Gefahr für Leib und Leben besteht — etwa ein Nest direkt vor dem Eingang eines Kindergartens oder bei einem bereits gestochenen Allergiker.

Ansprechpartner Wann zuständig
Schädlingsbekämpfer (Kammerjäger) Regelfall — Entfernung oder Umsiedlung von Wespennestern gegen Bezahlung
Feuerwehr Nur bei akuter Gefahr; in der Schweiz entfernen manche Wehren Nester gegen Kostenersatz (ca. 100 CHF)
Imker Für Bienen, nicht für Wespen — manche Imkervereine vermitteln aber Kontakte zu Umsiedlern
Naturschutzbehörde Beratung und Genehmigung bei geschützten Arten (Hornissen)

So gehen Sie vor

  1. Art bestimmen: Handelt es sich um gewöhnliche Wespen oder um Hornissen? Hornissen sind deutlich größer und haben einen gelb-braunen Kopf.
  2. Lage und Risiko einschätzen: Befindet sich das Nest in einem stark frequentierten Bereich? Gibt es Allergiker im Haushalt?
  3. Bei Hornissen: Kontaktieren Sie vorab die Naturschutzbehörde (DE), die Bezirkshauptmannschaft (AT) oder das Umweltamt (CH), um eine Genehmigung einzuholen.
  4. Fachbetrieb beauftragen: Holen Sie nach Möglichkeit mehrere Kostenvoranschläge ein. Achten Sie auf Transparenz bei Anfahrtskosten und Notdienstzuschlägen.
  5. Nachkontrolle: Nach der Entfernung sollte die Einflugöffnung verschlossen werden, damit im nächsten Jahr keine neue Kolonie einzieht.

Wer zahlt — Mieter oder Vermieter

In Mietwohnungen ist die Kostenfrage oft strittig. Als Faustregel gilt: Der Vermieter ist für die Beseitigung von Gefahrenquellen am Gebäude verantwortlich. Ein Wespennest im Rollladenkasten oder an der Fassade fällt daher in der Regel unter die Instandhaltungspflicht des Vermieters. Anders sieht es aus, wenn das Nest auf dem Balkon des Mieters entsteht und die Entfernung keine baulichen Maßnahmen erfordert — hier kann der Vermieter die Kosten auf den Mieter abwälzen.

Im Zweifel hilft ein Blick in den Mietvertrag oder ein kurzer Anruf bei der Mietervereinigung.

Abschluss

Wespennester lassen sich nicht ignorieren — aber auch nicht pauschal entfernen. Wer die Art kennt, die Risiken abwägt und im Zweifel einen Fachbetrieb hinzuzieht, handelt sowohl sicher als auch rechtlich korrekt. Betriebe in Ihrer Region finden Sie z. B. über die Suche auf ReparaturProfi.

Dieser Artikel ersetzt keine fachliche Beratung. Im Zweifel den Rat eines konzessionierten Betriebs einholen.

Titelbild: Patrick via Pexels.

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