Schornsteinfeger, Rauchfangkehrer, Kaminfeger: Kosten und Pflichten im DACH-Vergleich
Die Heizperiode neigt sich dem Ende zu, und in vielen Haushalten trudelt dieser Tage Post vom Schornsteinfeger ein — oder es stellt sich die Frage, ob man selbst aktiv werden muss. In Deutschland heißt der Fachmann Schornsteinfeger, in Österreich Rauchfangkehrer und in der Schweiz Kaminfeger. Die Aufgaben sind ähnlich, die Kosten und Pflichten unterscheiden sich jedoch je nach Land und teils sogar je nach Bundesland oder Kanton.
Was macht ein Schornsteinfeger?
Der Schornsteinfeger (Rauchfangkehrer, Kaminfeger) reinigt und überprüft Abgasanlagen, Schornsteine und Feuerstätten. Zu den typischen Tätigkeiten gehören:
- Kehrung: Entfernen von Ruß und Ablagerungen im Rauchfang, damit die Abgase ungehindert abziehen können.
- Überprüfung: Kontrolle der Feuerstätte auf Dichtheit, korrekte Installation und Brandschutz.
- Messung: Bei Öl- und Gasheizungen werden Abgaswerte gemessen, um die Einhaltung von Emissionsgrenzwerten sicherzustellen.
- Beratung: Viele Betriebe beraten auch zu energieeffizienten Heizlösungen oder Brandschutzmaßnahmen.
Die regelmäßige Kehrung ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern schützt vor Kaminbränden, Kohlenmonoxidvergiftungen und erhöht die Effizienz der Heizanlage.
Pflichten im Ländervergleich
Die Kehrpflicht ist in allen drei DACH-Ländern gesetzlich verankert, doch die Details unterscheiden sich erheblich.
Deutschland: Kehrbezirke und freie Wahl seit 2013
In Deutschland ist jeder Gebäudeeigentümer verpflichtet, Feuerstätten und Abgasanlagen regelmäßig kehren und überprüfen zu lassen. Die Häufigkeit richtet sich nach der Art der Feuerstätte und ist in der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) festgelegt.
Seit 2013 dürfen Eigentümer für viele Arbeiten — etwa Kehrungen, Abgasmessungen oder Energieberatungen — einen Schornsteinfeger ihrer Wahl beauftragen. Für sogenannte hoheitliche Aufgaben bleibt jedoch der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger zuständig. Dazu zählen die Feuerstättenschau, die alle dreieinhalb bis sieben Jahre erfolgen muss, sowie der Feuerstättenbescheid, in dem alle Überprüfungs- und Kehrpflichten dokumentiert sind.
Österreich: Kehrpflicht nach Landesrecht
In Österreich ist das Rauchfangkehrerwesen Ländersache. Jedes Bundesland regelt Kehrfristen, Tarife und Zuständigkeiten eigenständig. Seit 2015 besteht grundsätzlich freie Wahl unter den Rauchfangkehrerbetrieben im jeweiligen Kehrgebiet. Sicherheitsrelevante Tätigkeiten — etwa die Abnahme neuer Feuerstätten — dürfen jedoch nur von öffentlich befugten Betrieben durchgeführt werden.
Die Kehrfristen hängen von Brennstoff und Nutzungsintensität ab: Ein regelmäßig genutzter Holzofen muss häufiger gekehrt werden als eine Gasheizung mit seltenerem Betrieb. Die genauen Intervalle legt das jeweilige Bundesland fest.
Schweiz: Kantonal unterschiedlich
In der Schweiz ist das Kaminfegerwesen kantonal geregelt. In einigen Kantonen — darunter Zürich, Bern, Aargau, Basel-Stadt und Basel-Landschaft — herrscht ein liberalisiertes oder teilliberalisiertes System, in dem Eigentümer den Kaminfeger frei wählen können. In anderen Kantonen besteht nach wie vor ein regionales Monopol, und die Preise werden von der Kantonsregierung festgelegt.
Unabhängig vom System gilt in der gesamten Schweiz: Feuerungsanlagen müssen in einem vorgeschriebenen Turnus kontrolliert und gereinigt werden. Die genauen Anforderungen sind beim kantonalen Amt oder bei der Gebäudeversicherung zu erfragen.
| Land | Freie Wahl | Zuständige Behörde / Regelwerk |
|---|---|---|
| Deutschland | Ja, für nicht-hoheitliche Aufgaben (seit 2013) | Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO), Bezirksschornsteinfeger |
| Österreich | Ja, innerhalb des Kehrgebiets (seit 2015) | Landesgesetze, Rauchfangkehrer-Innung |
| Schweiz | Kantonal unterschiedlich | Kantonale Brandschutzvorschriften, Gebäudeversicherungen |
Kosten: Typische Preise pro Kehrung
Die Kosten für eine Kehrung variieren je nach Region, Art der Feuerstätte und Aufwand. Die folgenden Richtwerte gelten für ein durchschnittliches Einfamilienhaus.
| Leistung | Deutschland | Österreich | Schweiz |
|---|---|---|---|
| Einfache Kehrung (einzügiger Kamin) | 60–150 € | 40–60 € | 50–75 CHF/Std. |
| Komplexere Anlage (Holz-/Pelletofen) | 80–150 € | 50–80 € | ca. 170 CHF pauschal |
| Feuerstättenschau (nur DE) | 40–120 € | — | — |
| Feuerstättenbescheid (nur DE) | 14–56 € | — | — |
Quellen: Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks (DE), Arbeiterkammer Niederösterreich (AT), Preisüberwacher Schweiz (CH). Preise Stand 2025/2026, brutto inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
In Deutschland orientieren sich die Gebühren für hoheitliche Aufgaben an einem Arbeitswert von derzeit 1,40 € netto (1,67 € brutto). Für freie Leistungen gibt es keine feste Gebührenordnung — hier lohnt sich ein Vergleich mehrerer Anbieter.
In Österreich legen die Landesregierungen Höchsttarife fest. Die genauen Kosten lassen sich über die Rauchfangkehrer-Innung des jeweiligen Bundeslandes erfragen oder online berechnen. In der Schweiz hängt der Preis stark vom Kanton ab: Wo ein Monopol besteht, gelten amtliche Tarife; in liberalisierten Kantonen bestimmt der Markt den Preis.
Häufige Fragen
Wer zahlt bei Mietwohnungen?
In Deutschland sind die Schornsteinfegerkosten grundsätzlich auf die Mieter umlagefähig, sofern dies im Mietvertrag vereinbart ist. Die Kosten werden entweder über die Heizkostenabrechnung (bei Zentralheizung) oder über die Betriebskostenabrechnung (bei Etagenheizungen oder Einzelöfen) abgerechnet. Nicht umlagefähig sind einmalige Abnahmegebühren nach einem Neubau sowie Reparaturkosten.
In Österreich und der Schweiz ist die Rechtslage ähnlich: Regelmäßige Kehrkosten zählen zu den Betriebskosten und können auf die Mieter umgelegt werden, wenn dies mietvertraglich geregelt ist. Die Details unterscheiden sich je nach Bundesland bzw. Kanton.
Darf ich den Anbieter wechseln?
In Deutschland dürfen Sie für nicht-hoheitliche Aufgaben seit 2013 frei wählen. Für die Feuerstättenschau und den Feuerstättenbescheid bleibt der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger zuständig.
In Österreich können Sie seit 2015 innerhalb Ihres Kehrgebiets unter den zugelassenen Betrieben wählen. Sicherheitsrelevante Abnahmen dürfen jedoch nur von öffentlich befugten Betrieben durchgeführt werden.
In der Schweiz hängt die Wahlfreiheit vom Kanton ab. In liberalisierten Kantonen (z. B. Zürich, Bern) können Sie den Kaminfeger frei wählen; in Kantonen mit Monopolsystem ist der zugeteilte Betrieb zuständig.
Wie oft muss gekehrt werden?
Die Kehrfristen richten sich nach Brennstoff und Nutzung. Als grobe Orientierung:
- Holz- und Pelletöfen: meist zwei- bis viermal jährlich
- Ölheizungen: ein- bis zweimal jährlich
- Gasheizungen: alle ein bis zwei Jahre
Die exakten Fristen stehen im Feuerstättenbescheid (DE), werden vom zuständigen Rauchfangkehrer mitgeteilt (AT) oder sind bei der Gebäudeversicherung zu erfragen (CH).
Fazit
Die regelmäßige Kehrung ist in allen drei DACH-Ländern Pflicht und dient dem Brandschutz, der Betriebssicherheit und der Energieeffizienz. Die Kosten halten sich bei einem Einfamilienhaus im überschaubaren Rahmen, variieren jedoch je nach Region und Heizungstyp. Wer die Kehrtermine im Blick behält und — wo erlaubt — Angebote vergleicht, kann Überraschungen vermeiden. Betriebe in Ihrer Region finden Sie z. B. über die Suche auf ReparaturProfi.
Dieser Artikel ersetzt keine fachliche Beratung. Im Zweifel den Rat eines konzessionierten Betriebs einholen.
Titelbild: Francesco Ungaro via Pexels.